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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Daniela Ziebarth am 16. Oktober 2013
9614 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

kindesmisshandlung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Kindesmissbrauch schreibt in Deutschland noch sehr hohe Zahlen. Die Qualen die diese Kinder durchleben gehen ins unermessliche. Mein Anliegen an sie liegt darin wirklich die Gesetze zu verschärfen. Wann wird das endlich mal passieren? Es kann und darf sowas nicht geben! Wann kommt die Vorsorgeuntersuchungspflicht????? Bitte nehmen sie es sich zu Herzen.

Mit freundlichen Grüßen

hier eine Seite mit Beispielen: www.schutzlos-wehrlos.de

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 25. Oktober 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Ziebarth,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Es ist schrecklich, wenn Kinder in ihrer eigenen Familie Gewalt erfahren oder vernachlässigt werden. Deshalb haben Bund, Länder und Kommunen große Anstrengungen unternommen, um Lücken im Kinderschutz zu identifizieren und zu schließen. Im Januar 2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten.

Schon während der Schwangerschaft sollen Eltern besser auf ihre neue Rolle vorbereitet werden. Die Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ unterstützt die Vernetzung von Jugendhilfeträgern und Kinderschutzeinrichtungen auf regionaler Ebene. Außerdem können Eltern im ersten Lebensjahr ihres Kindes sogenannte Familienhebammen in Anspruch nehmen. Der Bund stellt hierfür in diesem Jahr 45 Millionen Euro und danach jährlich rund 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Bundeskinderschutzgesetz regelt auch den Informationsaustausch von Einrichtungen der Jugendhilfe, von Gesundheitsämtern sowie Polizei- und Ordnungsbehörden. Zieht eine Familie um, übermittelt künftig das bisherige Jugendamt dem neuen Jugendamt alle notwendigen Daten. Diese Maßnahme hilft in den Fällen, in denen Eltern sich dem Jugendamt entziehen wollen.

Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder sind ein gutes Instrument, um die gesundheitliche Entwicklung von Kindern zu beobachten. Um die Teilnahme an den Untersuchungen sicherzustellen, haben einige Bundesländer Regelungen zur Datenübermittlung zwischen Kinderärzten und Meldebehörden getroffen.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass sich eine sogenannte „Kultur des Hinsehens“ entwickelt. Wenn Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind, muss der Staat eingreifen. Dabei geht es ausschließlich um das Wohl des Kindes.

Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=1198...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 21. Oktober 2013
    1.

    Kindesmissbrauch steht doch jetzt schon unter Strafe.
    Das Problem sind doch nicht die Bösen. Sondern
    die Guten, welche die Bösen gewähren lassen.
    .
    Wenn neue Gesetze geschaffen und die von den
    Bösen abermals gebrochen und die Bösen
    von den Guten abermals nicht bestraft
    werden, bringt das doch gar nichts!

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