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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
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- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Kindesunterhalt vom Brutto
Guten Tag Frau Merkel,
warum wird der Kindesunterhalt vom Nettolohn fällig?
Der Kindesunterhalt ist vom verbleibenden Nettolohn zu zahlen.
Nach der Trennung verbleiben den Elternteilen ca. 50% Netto vom Bruttolohn. Das bedeutet im Ergebnis, das der Staat so einen in etwa geich hohen Betrag, also einen 2. Unterhalt, vom Bruttolohn einbehalten hat, ohne einen tatsächlichen Unterhaltsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen zu haben. Das stellt eine unverhältnismäßige Härte dar.
(An der Hürde ist ja sogar Herr Christian Wulff nach der Trennung hängen geblieben).
Durch diese ungerechte Praxis sind vor allem viele Väter derart benachteiligt, das sie trotz Vollzeitbeschäftigung ihren eigenen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können und so zum Aufstocker werden, oder ganz in Harz IV getrieben werden.
Bitte helfen Sie diesem ungerechten Umstand ab.
Das führt sehr sicher dazu, das viele Kinder den Ihnen zustehenden Unterhalt auch bekommen und der unterhaltspflichtige Elternteil menschenwürdig leben kann.
Was nicht zuletzt den betroffenen Kindern wieder zu gute kommt. Unter dem Strich dürfe das sicher auch zum Vorteil der öffentlichen Kassen gelangen.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Potraz
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