Sehr geehrte Frau Kilic,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wir bedauern, dass Sie an Ihrem Wohnort bisher keinen Betreuungsplatz für Ihren Sohn gefunden haben. Grundsätzlich gilt: Seit dem 1. August 2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Das gilt für eine Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege, also bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater.
Diesen Rechtsanspruch können Sie bei Ihrer Kommune geltend machen. Zuständig ist das Jugendamt. Zu beachten ist dabei jedoch, dass es keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer bestimmten Kita gibt.
Länder und Kommunen haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen einzurichten. Seit 2008 unterstützt der Bund mit mehreren Milliarden Euro die Schaffung neuer und den Erhalt bestehender Plätze sowie die bessere Ausstattung von Einrichtungen. Aus dem vierten Investitionsprogramm fließen bis 2020 noch mal mehr als 1,1 Milliarden Euro in die Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung. Zusätzlich beteiligt sich der Bund am Betrieb der Kindertagesbetreuung. Seit 2015 erhalten die Länder dafür jährlich 845 Millionen Euro, 2017 und 2018 sind es sogar 945 Millionen.
Informationen zur Kinderbetreuung:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-region...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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