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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Sigrid Borst am 18. Februar 2018
7373 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Koalitionsvertrag Medizin

Sehr geehrte Frau Merkel,
Soeben haben wir Ihren Entwurf gelesen, über den in Kürze entschieden wird. Wir sind Mediziner. Das Hauptziel muss doch sein, dass deutsche Ärzte mit ihrer Qualität in Deutschland bleiben. Dies geschieht gerade nicht, weil sie zu wenig verdienen. Die Kosten für die ehealth Karte sollte den Ärzten zukommen, dann würden sie bleiben. Wir schaffen uns selber ab. Leider sind Sie von der Basis zu weit weg, sonst würden solche Entscheidungen nicht getroffen. Deutsche Ärzte müssen unterstützt werden. Ich biete jetzt ein Modell an, um diese zu halten. Kauf der Praxis, Arzt als Angestellter mit Topgehalt und Feierabend. Alles andere wird outgesourct.
Mit freundlichen Grüßen S. BORST
Wie ist Ihre Lösung?

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 19. Februar 2018
    1.

    Trudchen , zu 1
    Echt super...
    Zum Beitrag
    Praxis kaufen Arzt angestellt mit Top Gehalt und alles andere outsourcen????
    Mich würde interessieren wohin sie das outsourcen möchten...

  2. Autor Vera Busch
    am 05. März 2018
    2.

    zu 1. Ich denke, Trudchen hat recht, deutsche Ärzte müssen/sollen nicht gehalten werden. Billige Fachkräfte rücken dank Blue Card aus dem Drittland nach.

    Eine Blaue Karte EU beantragen kann ein Ausländer, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes ist, für Deutschland, wenn er

    a) entweder einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss und

    b) einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 50.800 € (4.234 Euro monatlich), in sogenannten Mangelberufen (Ärzte, Mathematiker, Ingenieure und IT-Fachkräfte ) in Höhe von 39.624 € (3.302 Euro monatlich) hat.

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