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Abstimmungszeit beendet
Autor Torsten Albin am 14. Juni 2013
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Die Kanzlerin direkt

Kontrahierungszwang für Elementarversicherungen im Sinne der Betroffenen

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

ich hoffe sehr, dass dieser Beitrag von mir nicht schlichtweg "überlesen" wird.
Da ich selbst seit vielen Jahren als unabhängiger Versicherungsmakler tätig bin, hätte ich einen, für sicher sehr viele Betroffe, einen Vorschlag, der allerdings als Gesetz geschrieben werden müsste.
Z.B. ist ja die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben-Kontrahierungszwang.
Ich würde für den Baustein "Elementar" in der Gebäudeversicherung auch einen Kontrahierungszwang vorschlagen. Heisst für die Betroffenen, dass sie eine solche Versicherung bekommen müssen wenn sie es denn wollen. Denn die Realität ist: Die Versicherungen suchen sich die wenig schadenträchtigen Risiken heraus und lehnen bereits betroffene Gebiete (Fragen im Antrag: "War in den letzten 10 Jahren ein Überschwemmungsschaden..."). Ganz nach dem Motto "Wir versichern kein brenndendes Haus gegen Feuer!". Die Kunden müssen diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten (wie bei den Gesundheitsfragen bei der Lebensversicherung). Sollte er dies nicht tuen, wird jegliche Leistung wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht abgelehnt. Heisst, den Leuten wäre nicht wirklich geholfen!! Genau das sollte auch bei der privaten Krankenversicherung geschehen(Kontrahierungszwang für alle Gesellschaften)! Aber dies ginge jetzt am aktuellen Thema vorbei.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine hilfreiche Anregung geben konnte und würde mich freuen wenn ich eine Antwort bekäme.

Ich verbleibe mit freundlichen und respektvollen Grüssen,

Torsten Albin aus Halle/Saale-Versicherungsmakler