Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Umwelt und Tierschutz
Korrektur zu EEG Sonderregelungen
Im Rahmen des EEG erhalten energieinntensive Unternehmen den bezogenen Strom ohne den Aufschlag für die EEG(nach Antrag).
Als nachträgliche Korrektur zu dieser Regelung sollten diese Unternehmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fläche verpflichtet werden erneuerbare Energie zu erzeugen ohne die Möglichkeit diese Energie subventioniert zu verkaufen.
Ohne die Nutzung dieser Möglichkeit soll die Vergünstigung entzogen werden.
Halten Sie diese Idee für umsetzbar unbewölkten Sie diese Umsetzung anregen ?
Kommentare (3)Schließen
am 01. Dezember 2013
1.
am 03. Dezember 2013
2.
am 03. Dezember 2013
3.
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