Sehr geehrter Herr Henning,
Ihre Frage zu den Abgeordnetendiäten haben wir bereits am 16. Juli 2007 beantwortet. Damals haben wir auf folgendes hingewiesen:
Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer oder Beamte bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes, das so ausgestaltet sein muss, dass jeder es unabhängig von seiner individuellen Lebenssituation ausüben kann. Das Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat führt dazu, dass das meist als Hauptberuf wahrgenommene Amt des Parlamentariers finanziell so ausgestattet sein muss, dass es sowohl für bisher abhängig Beschäftigte, Selbstständige oder Freiberufler offen steht. Da die Effizienz parlamentarischer Arbeit zunehmend davon abhängt, dass Abgeordnete aus allen Bereichen der Gesellschaft mit ihren Fachkenntnissen zur Verfügung stehen, sollte es auch für besser Verdienende nicht mit zu großen Verlusten verbunden sein, sich für das Amt als Abgeordneter zu bewerben.
Die Entschädigung muss für alle Abgeordneten gleich sein, ihre Unabhängigkeit sichern und eine Lebensführung gestatten, „die der Bedeutung des Amtes angemessen ist". Das hat das Bundesverfassungsgericht 1975 verbindlich festgelegt und wurde mit dem Abgeordnetengesetz von 1977 umgesetzt.
Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein sollen, möglichst effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte Amtsausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial.
Das "Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1975 hat die Abgeordneten ausdrücklich verpflichtet, selbst - und: "vor den Augen der Öffentlichkeit" - über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen. Sie wird auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung des Bundestagspräsidenten vom Bundestag beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 06. Oktober 2007
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Kommentar zu Kommentar 1 am 07. Oktober 2007
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am 19. Oktober 2007
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am 21. Oktober 2007
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