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Beantwortet
Autor Volker Henning am 03. Oktober 2007
19686 Leser · 4 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

Korruption

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin! Zunächst möchte ich Sie ganz besonders von dem folgenden ausnehmen!!! Was haben wir bloß für Politiker? Da haben wir einen Herrn Kanter, bei dem wäre eher ein Lineal krumm als sein Scheitel und dennoch ist er nun wegen Korruption (Geldunterschlagung) vom Gericht verurteilt. Bekommen unsere Abgeordneten nicht genug Geld?

Volker Henning

Hintergrundinformationen:

Es wird doch immer behauptet, dass die Abgeordneten soviel Geld benötigen, damir Sie nicht käuflich sind und dann das!!! Wo fängt bei den Abgeordneten denn die Schamgrenze an, oder haben diesae gar keine? Pfui Teufel - ich schäme mich ein Deutscher zu sein ! Möllemann, Barschel und so weiter; eine Liste ohne Ende. Die Ehrlichen kann man ja schon zählen, aber alle nehmen sich so wichtig und befinden über die Gelder die sie mittels Gesetzen die sie selber machen den Bürger ihr hart verdientes Geld abknöpfen; selbst wenn einfach mal wieder die Mehrwertsteuer erhöht wird!

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. Oktober 2007
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Henning,

Ihre Frage zu den Abgeordnetendiäten haben wir bereits am 16. Juli 2007 beantwortet. Damals haben wir auf folgendes hingewiesen:

Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer oder Beamte bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes, das so ausgestaltet sein muss, dass jeder es unabhängig von seiner individuellen Lebenssituation ausüben kann. Das Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat führt dazu, dass das meist als Hauptberuf wahrgenommene Amt des Parlamentariers finanziell so ausgestattet sein muss, dass es sowohl für bisher abhängig Beschäftigte, Selbstständige oder Freiberufler offen steht. Da die Effizienz parlamentarischer Arbeit zunehmend davon abhängt, dass Abgeordnete aus allen Bereichen der Gesellschaft mit ihren Fachkenntnissen zur Verfügung stehen, sollte es auch für besser Verdienende nicht mit zu großen Verlusten verbunden sein, sich für das Amt als Abgeordneter zu bewerben.

Die Entschädigung muss für alle Abgeordneten gleich sein, ihre Unabhängigkeit sichern und eine Lebensführung gestatten, „die der Bedeutung des Amtes angemessen ist". Das hat das Bundesverfassungsgericht 1975 verbindlich festgelegt und wurde mit dem Abgeordnetengesetz von 1977 umgesetzt.

Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein sollen, möglichst effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte Amtsausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial.

Das "Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1975 hat die Abgeordneten ausdrücklich verpflichtet, selbst - und: "vor den Augen der Öffentlichkeit" - über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen. Sie wird auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung des Bundestagspräsidenten vom Bundestag beschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Sören Schulz
    am 06. Oktober 2007
    1.

    Ich sehe in diesem Beitrag 2 Aussagen:

    1. "Abgeordnete bekommen soviel Geld": lt. http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/1333.html bekommte ein Abgeordneter 7000 EUR im Monat. Es gibt SEHR viele Leute in diesem Land die deutlich mehr verdienen. Die Tätigkeit als Abgeordneter darf nicht zu unattraktiv werden, sonst will keiner den Job mehr machen.

    2. "Abgeordnete sind fast alle unehrlich und knöpfen den Bürgern ihr Geld ab": Ich meine, was mit den Steuereinnahmen des Staates geschieht ist ziemlich klar dokumentiert. Man kann über die Aufeilung der Steuereinnahmen streiten (Mehr für die einen? Weniger für die anderen?), aber wieviel die Abgeordneten davon bekommen ist ziemlich klar.
    Die Mehrwertsteuer wurde erhöht, weil jahrzehntelang mehr Geld ausgegeben als eingenomen wurde.
    Zur Ehrlichkeit: Vermute, Abgeordnete sind im Prinzip genauso ehrlich oder unehrlich wie der Rest der Menschheit.

  2. Autor Frank Rentzsch
    Kommentar zu Kommentar 1 am 07. Oktober 2007
    2.

    Zitat von Sören Schulz:
    "Die Tätigkeit als Abgeordneter darf nicht zu unattraktiv werden, sonst will keiner den Job mehr machen."

    Ich glaube nicht, dass man sich da um "Nachwuchs" Sorgen machen müsste, würde man denen die Gehälter kürzen. Und was ist dem Bürger als Abgeordneter wohl lieber? Der eine, der den Job wegen der Kohle macht, oder der andere, welcher ihn macht, OBWOHL er dabei gar nicht soviel verdient?
    Allerdings würde damit, das will ich nicht bestreiten, das Korruptionsrisiko deutlich erhöht.

    Wenn ich allerdings daran denke, dass uns Soldaten das Weihnachtsgeld gekürzt wurde mit der Aussage (ich möchte mich nicht festlegen, aber ich glaube, diese Aussage kam von Ihnen, Frau Merkel): "Ich verzichte dafür auch auf einen Teil meines Weihnachtsgeldes". Naja, wenn man 7000 EUR (ich nehme jetzt nur das Gehalt als Abgeordneter, ich wage mal zu vermuten, dass ein Bundeskanzler mehr verdient) im Monat verdient, fällt es einem leicht, auf ein Weihnachtsgeld zu verzichten. Mit 1.390 im Monat sieht das da schon anders aus.

  3. Autor Michael R.
    am 19. Oktober 2007
    3.

    Nun gut, ein Abgeordneter hat also 7009,- Euro brutto im Monat.
    Dazu kommen aber noch ein paar "Kleinigkeiten" wie z:B.
    Kostenpauschale

    Die Kostenpauschale für die Mitglieder des Bundestages soll Ausgaben wie Einrichtung und Unterhaltung eines Büros im Wahlkreis, Büromaterial, Telefon und Reisen abdecken. Der Abgeordnete erhält eine monatliche Pauschale von zurzeit 3.720 € Euro
    Mitarbeiter

    Ein Abgeordneter kann seine Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Für Mitarbeiter stehen ihm monatlich 13.660 € (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung. Diese Summe erhält der Abgeordnete allerdings nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung bezahlt die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeitern unmittelbar.
    Reisekosten

    Wenn ein Abgeordneter eine Dienstreise unternimmt, trägt der Bundestag die Kosten, nicht anders als ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter auf Geschäftsreise schickt. Fahrten in Ausübung seines Mandats – zum Beispiel im Wahlkreis - muss der Abgeordnete hingegen selbst aus der Kostenpauschale bezahlen. Eine Ausnahme gilt für Fahrten mit der Deutschen Bahn AG. Hier stellt der Bundestag eine Netzkarte zur Verfügung, die für das Mandat, nicht aber privat genutzt werden darf. Benutzt ein Abgeordneter im Inland für Mandatszwecke ein Flugzeug oder den Schlafwagen, so werden ihm solche Kosten nur gegen Nachweis im Einzelfall erstattet.

    Und das hat ein normaler Arbeitnehmer auch? Irgendwas mache ich falsch...

  4. Autor Horst D.
    am 21. Oktober 2007
    4.

    .....Da die Effizienz parlamentarischer Arbeit zunehmend davon abhängt, dass Abgeordnete aus allen Bereichen der Gesellschaft mit ihren Fachkenntnissen zur Verfügung stehen, sollte es auch für besser Verdienende nicht mit zu großen Verlusten verbunden sein, sich für das Amt als Abgeordneter zu bewerben........

    Da würde ich vorschlagen mal so genannte "Topmanager" mit ihren Millionengehältern und ihrem "Fachwissen" als Abgeordnete in den Bundestag zu schicken. Mal sehen was denen "zustehen" würde. Wag ich mir gar nicht vorzustellen.

    Arbeitnehmer sind von Tarifverhandlungen bei Gehaltserhöhungen abhängig. Gehts der Wirtschaft (angeblich) schlecht, gibts weniger oder (meistens) nichts. Läuft es vermeintlich besser, gibts eventuell mehr. So sollte mit den Abgeordneten und der Staatssituation verfahren werden. Fertig!!

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