Sehr geehrter Frau Teichert,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Vorschlag aus der Partei Bündnis 90/Die Grünen, die sich eine Finanzierung für Sexualassistenz für Pflegebedürftige und Schwerkranke vorstellen können, gehört nicht zu den politischen Zielen der Bundesregierung. Grundlage ihrer Arbeit ist die Koalitionsvereinbarung.
Nach geltender Rechtslage besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme für Sexualassistenz durch die Kranken- oder Pflegekasse. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, dies zu ändern.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wie es im Grundgesetz niedergelegt ist, gewährt auch Menschen mit Behinderungen das Recht auf eine freie und selbst bestimmte Entfaltung ihrer Sexualität. Dieses Recht beinhaltet die Freiheit, bei Bedarf Sexualassistenz und Sexualbegleitung in Anspruch zu nehmen.
Der Staat darf und will nicht in die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen eingreifen. Es ist auch seine Aufgabe, Menschen davor zu schützen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht missachtet wird. Das bedeutet zum Beispiel, dass Menschen, die in Heimen leben, vor sexuellem Missbrauch geschützt werden müssen.
Es meint aber genauso, dass Heimbewohner in ihren Wohn- und Schlafräumen Anrecht auf Schutz ihrer Intimsphäre haben. Deshalb muss es ihnen möglich sein, auf Wunsch Sexualassistenz zu nutzen. Aus dem Recht zur Persönlichkeitsentfaltung kann aber nicht abgeleitet werden, dass pflegebedürftige oder behinderte Menschen dafür einen Anspruch auf Finanzierung gegenüber dem Staat haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (1)Schließen
am 06. Februar 2017
1.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.