Sehr geehrter Herr Meineke,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Wohlergehen von Kindern und Familien in Deutschland ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Es ist das natürliche Recht, aber auch die Pflicht von Eltern, dafür Sorge zu tragen. Das bedeutet, dass für das Aufwachsen von Kindern, ihre Erziehung, Persönlichkeitsbildung und ihre Bindungsfähigkeit zuallererst die Eltern Verantwortung tragen. So ist es auch im Grundgesetz festgelegt. Die Bundesregierung will Väter und Mütter bei dieser Aufgabe unterstützen.
2011 wurden in Deutschland drei Viertel aller Kinder zwischen ein und drei Jahren zu Hause betreut und erzogen. Lediglich 25 Prozent aller Kinder unter drei Jahren besuchten eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Bei diesen Zahlen kann von einer „Vollabdeckung“ bei Kindern ab dem ersten Lebensjahr keine Rede sein. Eine „Vollabdeckung“ ist von der Bundesregierung auch nicht gewollt oder geplant.
Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz soll Familien unterstützen, die sich aus völlig unterschiedlichen Gründen dafür entscheiden oder entscheiden müssen, ihr Kind nicht ausschließlich selbst zu betreuen. Der Bedarf an Kinderbetreuung entsteht in jeder Familie also ganz individuell.
Wissenschaftliche Studien zu den negativen Folgen von Gruppenbetreuung außerhalb des Elternhauses nimmt die Bundesregierung sehr ernst. Es sind jedoch auch positive Effekte für Kinder festzustellen, die eine Betreuungseinrichtung besuchen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Eltern selbst am besten wissen, was ihrem Kind gut tut. Ob ein Kind bis zum dritten Lebensjahr besser zu Hause aufgehoben ist oder zusammen mit anderen Kindern in einer Kindertageseinrichtung, sollen daher die Eltern eines Kindes selbst entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 09. Juni 2012
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