Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Erhard Jakob am 24. Juni 2014
9477 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Krankenakte gemaust

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

am 24. Juni 2014 teilte BILD mit, dass Michael Schumachers Kranken-
akte gestohlen und diversen Zeitungen für ca. 50 Tausend €
zum Kauf angeboten wurde.
.
Gern wüßte ich, ob sich die Zeitungen strafbar machen, wenn
sie den Dieb, bzw. den Diebstahl, nicht anzeigen?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 01. Juli 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Jakob, liebe Nutzerinnen und Nutzer,

die Kanzlerin und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung möchten zu möglichst unterschiedlichen Themen von unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzern Stellung nehmen.

Herr Jakob war in den vergangenen Wochen bereits mehrfach unter den Top-Beiträgen vertreten.

Wir bitten daher um Verständnis, dass zur alternativen Beantwortung das nächstplatzierte Anliegen weitergeleitet wurde.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Redaktions-Team

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 24. Juni 2014
    1.

    Angenommen, mein Nachbar hat ein Auto gemaust.
    Mache ich mich strafbar, wenn ich davon
    Kenntnis erlange und ihn
    nicht anzeige?

  2. Autor Erhard Jakob
    am 25. Juni 2014
    2.

    Es sollte nicht nur der geldgierige Dieb, der die Krankenakte
    gestohlen hat, sondern auch die Zeitungen, welche ihn nicht
    angezeigt haben, öffentlich an den Pranger gestellt werden.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 26. Juni 2014
    3.

    Opfer (Schumacher, Kachelmann, Wulff usw.)
    werden von den Medien gnadenlos mit
    vollen Namen und BILD genannt.
    .
    Im Gegensatz zu den Tätern.
    .
    Niemand kennt den Namen von den Tätern,
    welche in das Krankenbett von Schumacher
    vordringen und ihn dort fotografieren wollten.
    .
    Diesen Leuten sollte Gerechtigkeit widerfahren
    und auch mit vollen Namen und BILD
    genannt werden.
    .
    Es darf nicht sein, dass >Täterschutz
    geht vor Opferschutz< gilt.

  4. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.