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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
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- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Krankenhausaufenthalt Abrechnung
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Meine Frage an Sie:
Wie kann es sein, dass Krankenhäuser für 3 Nächte
Aufenthalt 5 Tage in Rechnung stellen dürfen.
Der Fall :
Meine Frau wurde am 19.01.204 spät abends eingeliefert und am 23.01.2004 am Vormittag nach dem Frühstück entlassen.
Für diesen Zeitraum berechnet das Krankenhaus 5 Kalender-tage Aufenthaltsdauer.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Überzahlung im Sinne Ihrer Politik ist.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Eckhard Hauptmüller
Kommentare (3)Schließen
am 28. Februar 2014
1.
am 03. März 2014
2.
am 05. März 2014
3.
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