Sehr geehrte Frau Küppers,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Namen der Bundeskanzlerin beantworten.
Migranten, die sich legal in Deutschland aufhalten und versicherungspflichtig beschäftigt sind, erhalten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - wie jeder Versicherte in Deutschland. Asylbewerber erhalten keine Leistungen der GKV, sondern steuerfinanzierte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Ihre Anfrage zielt auf Sonderregelungen ab, die unter anderem für die Türkei, Marokko, Tunesien und die Nachfolgestaaten Jugoslawiens gelten. Mit diesen Ländern hat die Bundesrepublik Deutschland teilweise bereits in den 60er Jahren Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Danach gilt: Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist und Familienangehörige in diesen Staaten hat, kann diese Angehörigen in der deutschen GKV familienversichern. Sie erhalten aber nur die Versicherungsleistungen, die im jeweiligen Land gültig sind. Ein Angehöriger, der in der Türkei lebt, erhält also die gleichen Leistungen wie eine Person, die in der Türkei krankenversichert ist. Die Leistungen werden von der türkischen Krankenversicherung erbracht und von der deutschen GKV erstattet.
Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, werden Pauschalen je Familie und Monat gezahlt. Diese Pauschalbeträge entsprechen den Durchschnittskosten des jeweiligen Landes. Für die Türkei beispielsweise wurde für 2008 ein monatlicher Pauschalbetrag von 48,50 Euro je Familie zugrundegelegt. Zum Vergleich: 2008 haben die deutschen Krankenkassen je Mitglied für die medizinische Versorgung in Deutschland monatlich rund 246 Euro im Durchschnitt aufgewendet.
Aktuelle Zahlen für die gesamten jährlichen Transferzahlungen liegen nicht vor. Sie dürften aber nach Informationen der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland für die Türkei zwischen 10 und 12 Millionen Euro liegen. Zum Vergleich: Die Leistungsausgaben der GKV lagen 2009 bei über 160 Milliarden Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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