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Beantwortet
Autor Nicole J Küppers am 01. Dezember 2010
16751 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Krankenkasse für Angehörige der Migranten

Sehr geehrte Frau Merkel,

wie ich einem Bericht in den Medien entnehmen konnte, zahlen die Krankenkassen dieses Landes nicht nur für Migranten und deren Angehörige in diesem Land, sondern auch für deren Angehörige, die sich im Ausland befinden.

Wieso ist das möglich, wo ich vor jeder Reise in das Ausland eine zusätzliche Reiseversicherung für mich und meine Angehörigen abschliessen muss, um nicht im Krankheitsfall Gefahr zu laufen, dass ich eine medizinische Versorgung aus der eigenen Tasche bezahlen muss?

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um eine Rückantwort

Nicole J. Küppers

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. Januar 2011
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Küppers,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Namen der Bundeskanzlerin beantworten.

Migranten, die sich legal in Deutschland aufhalten und versicherungspflichtig beschäftigt sind, erhalten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - wie jeder Versicherte in Deutschland. Asylbewerber erhalten keine Leistungen der GKV, sondern steuerfinanzierte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Ihre Anfrage zielt auf Sonderregelungen ab, die unter anderem für die Türkei, Marokko, Tunesien und die Nachfolgestaaten Jugoslawiens gelten. Mit diesen Ländern hat die Bundesrepublik Deutschland teilweise bereits in den 60er Jahren Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Danach gilt: Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist und Familienangehörige in diesen Staaten hat, kann diese Angehörigen in der deutschen GKV familienversichern. Sie erhalten aber nur die Versicherungsleistungen, die im jeweiligen Land gültig sind. Ein Angehöriger, der in der Türkei lebt, erhält also die gleichen Leistungen wie eine Person, die in der Türkei krankenversichert ist. Die Leistungen werden von der türkischen Krankenversicherung erbracht und von der deutschen GKV erstattet.

Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, werden Pauschalen je Familie und Monat gezahlt. Diese Pauschalbeträge entsprechen den Durchschnittskosten des jeweiligen Landes. Für die Türkei beispielsweise wurde für 2008 ein monatlicher Pauschalbetrag von 48,50 Euro je Familie zugrundegelegt. Zum Vergleich: 2008 haben die deutschen Krankenkassen je Mitglied für die medizinische Versorgung in Deutschland monatlich rund 246 Euro im Durchschnitt aufgewendet.

Aktuelle Zahlen für die gesamten jährlichen Transferzahlungen liegen nicht vor. Sie dürften aber nach Informationen der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland für die Türkei zwischen 10 und 12 Millionen Euro liegen. Zum Vergleich: Die Leistungsausgaben der GKV lagen 2009 bei über 160 Milliarden Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung