Sehr geehrter Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wer selbständig ist, kann wählen, wie er sich krankenversichern möchte. Ihr oder ihm steht die private Krankversicherung offen oder der freiwillige Verbleib in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Entscheidung fällt je nach persönlicher Lebenssituation und –planung unterschiedlich aus.
Für Selbstständige, die sich freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern, gilt 2014 ein Mindestbeitrag von etwa 309 bis 322 Euro (je nach Krankengeldanspruch). Liegt Bedürftigkeit vor, kann dieser Beitrag auf etwa 206 bis 215 Euro reduziert werden. Die Krankenkassen prüfen, ob die Voraussetzungen für die Bedürftigkeit vorliegen. Die Kriterien sollen sich an die Regeln anlehnen, die im Bereich des SGB II für die Hilfebedürftigkeit von Arbeitsuchenden gelten.
Die Höhe des Beitrags in der Gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich grundsätzlich nach den Einnahmen aus der Selbstständigkeit. Andere Einnahmen – zum Beispiel Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung - werden auch berücksichtigt. Wer also mehr verdient, zahlt auch mehr. Wer weniger verdient, zahlt weniger, egal ob gesund oder krank. Dieser Solidargedanke ist grundlegend für die Gesetzliche Krankenversicherung. Weitere Informationen: http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicherte/se....
Derzeit gibt es keine Überlegungen, die Grundsätze der Beitragsbemessung in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu ändern. An vielen anderen Stellen aber werden Existenzgründerinnen und – gründer gezielt gefördert. Damit der Start als neuer Unternehmer gelingen kann, gibt es zur Unterstützung nicht nur Rat und Expertenwissen, sondern auch finanzielle Hilfen. Weitere Informationen: http://www.existenzgruender.de/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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