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Beantwortet
Autor Bea Schmidt am 16. September 2014
11835 Leser · 5 Kommentare

Gesundheit

Krankenkassenbeitrag bei Kleinunternehmern

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Ich habe eine neue Frage auf dem Herzen. Es ist für viele Menschen nicht leicht, einen Job zu finden, und es gibt nicht wenige, die sich selbständig machen, bzw. ihre eigene Existenz gründen. Zum einen, weil man ab einem gewissen Alter nur noch prekäre oder krankmachende Jobs findet, die sonst keiner ausüben möchte - zum anderen, weil man vielleicht auch erkannt hat, dass man selbst sein eigener Chef sein kann und der tägliche Broterwerb Freude bereiten sollte - besonders nach durchgemachter schwerer Erkrankung aufgrund der bisherigen Erwerbsarbeit. So bei mir.

Bislang hatte ich halbe-halbe meinen Krankenversicherungsbeitrag bezahlt - die eine Hälfte ich, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Ich hätte auch kein Problem damit, wenn ich nun allein den vollen Betrag von 142 Euro monatlich bezahle und stemme - aber es erschließt sich mir nicht der Sinn, wieso Selbständige, die im Bereich der Kleinunternehmerregelung tätig sind, gleich knapp das Doppelte bezahlen müssen?

Es gibt Menschen, die üben ihre Tätigkeit nicht aus, um möglichst viel Gewinn einzufahren, sondern sind zufrieden damit, wenn der Beruf Spaß macht und sie ihr Auskommen haben; wenn sie glücklich sind und mit ihrem Einkommen ihre Unkosten, Miete, Essen plus etwas mehr für Extras und kleine Rücklagen bestreiten können.

Ich möchte an dieser Stelle darum bitten, über eine Kleinunternehmerregelung im Bereich der gesetzlichen KV nachzudenken. Es wäre schön, hier den Kleinunternehmern entgegen zu kommen, die aus eigener Kraft von ihrer Hände Arbeit leben möchten, ohne gleich zu Großunternehmern werden zu wollen.

Mit freundlichen Grüßen.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. Oktober 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wer selbständig ist, kann wählen, wie er sich krankenversichern möchte. Ihr oder ihm steht die private Krankversicherung offen oder der freiwillige Verbleib in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Entscheidung fällt je nach persönlicher Lebenssituation und –planung unterschiedlich aus.

Für Selbstständige, die sich freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern, gilt 2014 ein Mindestbeitrag von etwa 309 bis 322 Euro (je nach Krankengeldanspruch). Liegt Bedürftigkeit vor, kann dieser Beitrag auf etwa 206 bis 215 Euro reduziert werden. Die Krankenkassen prüfen, ob die Voraussetzungen für die Bedürftigkeit vorliegen. Die Kriterien sollen sich an die Regeln anlehnen, die im Bereich des SGB II für die Hilfebedürftigkeit von Arbeitsuchenden gelten.

Die Höhe des Beitrags in der Gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich grundsätzlich nach den Einnahmen aus der Selbstständigkeit. Andere Einnahmen – zum Beispiel Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung - werden auch berücksichtigt. Wer also mehr verdient, zahlt auch mehr. Wer weniger verdient, zahlt weniger, egal ob gesund oder krank. Dieser Solidargedanke ist grundlegend für die Gesetzliche Krankenversicherung. Weitere Informationen: http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicherte/se....

Derzeit gibt es keine Überlegungen, die Grundsätze der Beitragsbemessung in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu ändern. An vielen anderen Stellen aber werden Existenzgründerinnen und – gründer gezielt gefördert. Damit der Start als neuer Unternehmer gelingen kann, gibt es zur Unterstützung nicht nur Rat und Expertenwissen, sondern auch finanzielle Hilfen. Weitere Informationen: http://www.existenzgruender.de/

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 13. Oktober 2014
    1.

    Ja, es wäre schon sinnvoll, dass Versicherte nicht einen Pauschalbetrag bezahlen müssen. Sondern, einen gewissen Prozentsatz
    des Einkommens. Ich dachte das wäre so.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 15. Oktober 2014
    2.

    Wer legt fest, ob es sich bei dem Versicherten um
    einen Kleinunternehmer, Mittelständler oder
    Großunternehmer handelt.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 17. Oktober 2014
    3.

    Lest zum Thema >krankmachende Jobs bzw. Gesellschaft<
    die tageszeitung (taz) vom 18. Oktober 2014.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 17. Oktober 2014
    4.

    Gestern habe ich erfahren, dass es keinen Pauschalbetrag
    gibt sondern ein bestimmter Prozentsatz bezahlt
    werden muss.
    .
    Bea, so richtig verstehe ich
    jetzt deine Frage nicht.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 17. Oktober 2014
    5.

    In Hinblich auf Rechts- und Unrechtsstaat lest
    bitte am 18.10.2014 die tageszeitung-taz.

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