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Abstimmungszeit beendet
Autor C G am 16. Oktober 2008
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Gesundheit

Krankenversicherung

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

ich hätte gern eine Auskunft bzgl. der Regelung zur privaten Krankenvericherung.
Ich war bis vor Kurzem privat krankenversichert, da ich eine Beamtenstelle auf Zeit an der Universität inn hatte. Diese ist ausgelaufen und ich habe nun eine unbefristete Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin inne. Aufgrund dieses Wechsels wurde ich gezwungen, mich nun gesetzlich zu versichern, da in den drei Jahren vorher (aufgrund es geringeren Bruttolohns als Beamte) die Pflichtversicherungsgrenze nicht überschritten wurde.
Ich halte diese Regelung für ziemlich ungerecht, da ich jetzt drei Jahre!! warten muss, um mich wieder privat versichern zu können. Was soll das bei einer unbefristeten Stelle, wo klar ist, dass das Gehalt ausreichend ist, um die Beiträge zu zahlen? Zumal ich jetzt in der gesetzlichen Kasse 200 Euro mehr zahle, als ich in der privaten weitergezahlt hätte!!!! Dazu kommen die schlechteren Leistungen, die mich als Tumorpatientin ziemlich erschüttern. So muss ich jetzt für Medikamente zuzahlen oder bekomme bestimmte Dinge gar nicht mehr über die Kasse bezahlt. Das heißt, ich kann auf die ohnehin schon hohen Beiträge nochmal Einiges dazu addieren, ganz zu schweigen von der Erhöhung der Beiträge ab 1.1.2009.
Ich bin alles in allem ziemlich enttäuscht von diesen gesetzlichen Regelungen, die es mir über einen sehr langen Zeitraum (3 Jahre!!!) verbieten, die Krankenversicherung selbst zu wählen und die mich eine Unmenge Geld kosten. Im Übrigen zahle ich jetzt monatlich 25 Euro, um mich nach drei Jahren! wieder ohne nochmalige Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufnehmen zu lassen!

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Cathleen Grunert