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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Frank Rohde am 14. September 2012
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Bildung

Krankenversicherungsbeiträge für BaFög Bezieher über 30

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Im Jahr 2011 habe ich mit 31 Jahren das Abitur abgelegt und im Anschluss sofort das Studium aufnehmen dürfen. Dafür habe ich dank neuerer Regelungen auch BaFög bewilligt bekommen, welches Kosten für die Krankenkasse umfässt.

Auch wenn es den Krankenkassen bereits jetzt möglich ist, den Tarif der Studentenversicherung unter entsprechenden Erklärungen über das 30. Lebensjahr hinaus zu verlängern, so wurde es bis jetzt versäumt den Ersteinstieg für neue BaFög-Bezieher von über 30 Jahren zu ermöglichen.

Damit muss ein Erstsemester in diesem Alter, der nicht untypischerweise auch schon Unterhaltsverpflichtungen nachkommen darf, selbst aber keine ergänzenden Mittel wie Kindergeld erhält, nach den Tarifen der dann gültigen "freiwilligen Krankenversicherung" ein Viertel des BaFöG-Höchstsatzes an die Krankenkassen abgeben, obwohl nur ein Drittel dieser Kosten davon gedeckt wird.

Krankenkassen, die den Studententarif ermöglichen wollen, verweisen auf ihre zwingende Rechtsumgebung, die noch nicht an die neuen BaFöG-Regeln angepasst wurde.

Wann ist mit einer Anpassung der Rechtslage für die Krankenkassen zu rechnen ?

Mit freundlichen Grüßen