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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Erhard Jakob am 15. April 2010
14312 Leser · 0 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

Krieg oder nicht Krieg - das ist hier die Frage?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

es geht um den Einsatz unserer Soldaten in Afghanistan.

Ich möchte Sie fragen, ob sich unsere Mädchen
und Jungs nach Ihrem Rechtsverständnis
dort in einem Kriegs-Einsatz
befinden oder nicht?

Das ist aus meiner Sicht aus versicherunsrechtlicher
Sicht von immens großer Bedeutung.

Falls unsere Kinder im Krieg gefallen sind, dürfen
die abgeschlossenen Lebensversicherungen
nicht ausgezahlt werden.

In diesem Fall muss der Staat bzw. der Steuerzahler
eine angemessene Entschädigung für
die Hinterbliebenen zahlen.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
deshalb möchte ich noch einmal
ganz konkret die Frage stellen:

*Befinden sich unsere Soldaten in Afghanistan
in einem (Bürger)Krieg - ja oder nein?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 19. Mai 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Jakob,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Namen der Bundeskanzlerin beantworten.

Bei den Kämpfen in Afghanistan handelt es sich um einen „nicht internationalen bewaffneten Konflikt“. Ein solcher Konflikt liegt vor, wenn gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Regierungsbehörden und organisierten bewaffneten Gruppen innerhalb eines Staates anhalten und die Kampfhandlungen eine gewisse Intensität erreicht haben. „Krieg“ hingegen ist nach völkerrechtlichen Normen eine bewaffnete Auseinandersetzung zwischen souveränen Staaten.

Afghanistan hatte die internationale Staatengemeinschaft nach dem Sturz der Taliban um Hilfe gebeten, um die innere Sicherheit im Lande wieder herzustellen bzw. aufrecht zu erhalten. Diese Bitte war Ausgangspunkt einer ganzen Reihe von Resolutionen der Vereinten Nationen. Diese bilden noch heute die Grundlage für die militärische Unterstützung der afghanischen Regierung.

Die Bundeswehr führt keinen „Krieg“ gegen Afghanistan – sie soll beim Aufbau eines funktionierenden Staatswesens helfen, nicht diesen Staat bekämpfen!

Umgangssprachlich wird in der öffentlichen Diskussion der Begriff „Krieg“ benutzt. Die Beschreibung „kriegsähnliche Zustände“ ist ebenfalls eine zutreffende Charakterisierung. Staatliche Stellen müssen sich allerdings an die Definition des Völkerrechtes halten. Deshalb hat der Bundesverteidigungsminister stets betont, man könne umgangssprachlich von „Krieg“ sprechen.

Bei der sogenannten Kriegsklausel in Versicherungsverträgen handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung der Versicherer. Diese legen auch den Wortlaut der Klausel fest. Damit ist keine Aussage über das Mandat der Vereinten Nationen getroffen oder eine völkerrechtliche Bewertung verbunden.

Eine ausreichende Versorgung von Soldaten im Auslandseinsatz ist besonders wichtig. Dazu gibt es eine Reihe gesetzlicher Regelungen. Sie umfasst neben einer Beschädigtenversorgung, einmaligen Entschädigungszahlungen sowie erhöhten Versorgungsansprüchen auch einen Anspruch auf Schadensausgleich für ausgefallene Lebens- und Unfallversicherungen. Bisher ist der Bund in 21 Fällen eingesprungen und hat den Versicherungsschutz einer Lebensversicherung und von 20 Unfallversicherungen gewährt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung