Sehr geehrter Herr zur Bonsen ,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung weiß um die Ängste der Menschen in Deutschland und nimmt sie sehr ernst. Gerade Ereignisse wie in Köln haben dazu geführt, dass sich mehr Menschen als bisher sorgen. Die Bundesregierung verfolgt daher konsequent das Ziel, die Flüchtlinge, die in Deutschland bleiben dürfen, zu integrieren. Diejenigen ohne Bleibeperspektive müssen unser Land verlassen.
Ein besonderes Problem sind Ausländer, die in Deutschland zwar Schutz suchen, aber dennoch Straftaten von erheblichem Ausmaß begehen. Das stört den gesellschaftlichen Frieden und gefährdet die Akzeptanz für die Aufnahme von Schutzbedürftigen.
Das Kabinett hat am 25. Januar dieses Jahres den Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern beschlossen. Ziel der Regelungen ist es, die Ausweisung krimineller Ausländer zu erleichtern und Asylsuchenden, die Straftaten begehen, die Anerkennung als Flüchtling konsequenter als bisher zu versagen.
Zudem kann Asylbewerbern die Flüchtlingseigenschaft für die Zukunft versagt oder nachträglich aberkannt werden. Das ist der Fall, wenn Asylsuchende eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, weil sie wegen einer der genannten Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind.
Außerdem hat die Bundesregierung mit dem Bundeshaushalt 2016 ein „Sicherheitspaket“ verabredet. Das heißt unter anderem, dass die Sicherheitsbehörden rund 4.000 Stellen zusätzlich bekommen. Die Bundespolizei erhält neue, robuste Einheiten, zusätzliche Schutzausrüstung und Einsatzmittel. Die erste Einheit BFE+ ist seit Ende 2015 einsatzbereit: Die „Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit plus“ soll die Bundespolizei unterstützen und besonderen terroristischen Bedrohungen mit qualifizierter Ausbildung und geeigneter Ausstattung begegnen. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz wird im Bereich Extremismus- und Terrorismusbekämpfung erheblich gestärkt.
Mehr Informationen:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2...
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2016/01122016_Er...
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 09. Januar 2016
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am 09. Januar 2016
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Kommentar zu Kommentar 4 am 15. Januar 2016
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am 15. Januar 2016
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am 06. Februar 2016
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