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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Karl Napf am 31. August 2009
35954 Leser · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Kündigungsschutz

Sehr geehrte Frau Bunderkanzlerin.

Meine Frage ist gleichzeitig ein Vorschlag.

Folgendes:
Zur Klarstellung: Der Kündigungsschutz ist in Zeiten der Vollbeschäftigung zum Schutze der Arbeitgeber eingeführt worden. Für Arbeiter 14 Tage für Angestellte 6 Wochen zum Quartralsende.
Und zwar aus folgendem Grund: kündigte ein Angestellter, so war dieser vorerst wegen seines Insiderwissens (Computer gab es noch nicht) nicht zu ersetzen. Die Firma kam dadurch sofort massiv in Schwierigkeiten. Arbeiter konnten etwas schneller ersetzt werden.
Daraus resultierten die unterschiedlichen Kündigungsfristen zwischen Arbeitern und Angestellten. Nur so zur Information, falls sie das als DDR Staatsbürger nicht wissen.

Also weg damit , er ist nicht mehr zeitgemäß, für beide Parteien !

Die Debatten darum, egal von welcher Partei, ob Ja oder Nein, sind hier doch reine Wahlprobaganda und Volkstäuschung an der sie sich für mich unverständlicherweise schwammig, rege beteiligen.

Die Realität ist doch so: egal ob ich sofort oder ein paar Tage später arbeitslos werde, ich werde arbeitslos, vieleicht auf Dauer, das ist Fakt. !!! Aber ohne Frist geht es nicht.
Um dem Spektakel ein Ende zu bereiten schlage ich hiermit eine Lösung mit der alle leben können vor.

Meine Reform:
.....Einführung einer gleichgestellten Kündigungsfrist für Angestelte und Arbeiter (auf das Thema Beamte werde ich sie noch seperat ansprechen), und zwar:

Generell eine TÄGLICHE Kündigungsfrist von 14 bis eventuell 21 Tage mit einer bedigungslosen Arbeitsfreistellung des Arbeitnehmers ab Kündigungstag falls der Arbeitgeber kündigt.

...vielen Dank für Ihr Interesse.
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