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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Claudia Semmler am 15. Januar 2009
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Wirtschaft

Kunstbesitz und Bayr. Landesbank

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Warum darf ein Unternehmen wie die Bayr. Landesbank in dem Besitz Ihres wertvollen Gemäldes "Das bunte Leben" von Kandinski bleiben? Und zeitgleich finanzielle Zuschüße/Zusicherungen vom Staat erhalten.
( Die Pflege und Versicherung solch eines Bildes kostet doch auch nur Geld und falls es geraubt werden sollte oder den Flammen zum Opfer kommen sollte ist es auch nichts mehr wert)
Ein Verkauf des Bildes mit der Option das es der Öffentlichkeit zugägig bleiben muss könnte doch auch funktionieren!

Beispiel:
Wenn ein Bürger z:B. Harz 4 beantragen muss, muss er auch erst
seine Besitztümer verkaufen, wie Lebensversicherungen, Auto, Eigenheime, Kunst ( meist zu schlechten Konditionen)- bevor er Finanzielle Unterstützung erhält.

Mit freundlichem Gruß
Claudia Semmler