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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Ladendiebstahl
Sehr geehrte Frau Merkel,
mir ist zu Ohren gekommen, dass Flüchtlinge, in einem Laden Waren im Wert von unter 20,- einfach mitnehmen dürfen ohne wegen Diebstahls angehalten zu werden oder auch nur aufgefordert zu werden, die Waren zurückzugeben.
Stimmt das so? Und wenn ja, auf welcher Gesetzesgrundlage beruht diese Entscheidung?
Die Sorge, dass der Gleichheitsgrundsatz in unserem Rechtsstaat gefährdet ist, teile ich mit vielen Bürgern.
Ich hoffe, Sie können mir eine beruhigende Antwort geben.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Tesch
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am 17. September 2015
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am 17. September 2015
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am 17. September 2015
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am 17. September 2015
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am 17. September 2015
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am 17. September 2015
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am 17. September 2015
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am 16. Oktober 2015
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am 16. Oktober 2015
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am 17. Oktober 2015
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