Sehr geehrter Frau Gonzalez,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Rechte und Pflichten der Streitkräfte aus NATO-Staaten, die in Deutschland stationiert sind, richten sich grundsätzlich nach den Regelungen des NATO- Truppenstatuts sowie des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut.
Personalangelegenheiten liegen dabei in der Entscheidungshoheit des Staates, der Streitkräfte in Deutschland stationiert hat. Einstellungen oder Versetzungen von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern sind Sache der jeweiligen Stationierungsstreitkräfte.
Die Bundesregierung weist allerdings bei ihren Kontakten mit den US- Streitkräften stets darauf hin, dass bei allen organisatorischen Fragen auch die Interessen der ortsansässigen Zivilbeschäftigten angemessen zu berück- sichtigen sind. Sie setzt sich für den Erhalt möglichst vieler ziviler Arbeitsplätze ein. Auch die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sind in diesen Themenkomplex einbezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.