Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Jule Starke am 10. Mai 2008
14432 Leser · 0 Kommentare

Gesundheit

Lebensmittelkennzeichnung mit oder ohne Ampel

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

gern ersuche ich Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt.

Wie kürzlich durch Spiegel online bzw. Foodwatch publiziert, erteilte das Ministerium für Verbraucherschutz mit Herrn Horst Seehofer an der Spitze, der Einführung der Ampel als qualitative Bewertung von Lebensmitteln eine deutliche Abfuhr. Die Ergebnisse seiner höchst subjektiven Umfrage, die – sicher unerwartet für Herrn Seehofer - in einer Befürwortung einer optischen Erkennungsmöglichkeit wie der Ampel resultierte, werden seither ignoriert. Zahlenwerte und Prozentangaben für Nährstoffe wurden in der Umfrage zudem als unpraktisch abgewiesen. Herr Seehofer hält dennoch am Industriemodell, welches auf Nährstoffangaben in Zahlenformat und Prozentangaben beruht, fest.
Bereits jetzt lässt sich jedoch die Glaubwürdigkeit der von der Industrie erstellten Angaben abschätzen. Eine Prozentangabe für Fett oder Zucker, die niedrig erscheint, nur weil die Portionsgröße entsprechend klein ist, hilft niemandem beim Abnehmen. Falschdarstellungen zum Gesundheitswert, die sich hart an der Grenze des rechtlich erlaubten bewegen, sind die Regel, betrachtet man industriell gefertigte Produkte.
Die Befürwortung von Zahlenangaben aufgrund einer höheren Differenzierung stellt unter diesem Gesichtspunkt eine unglückliche Ausrede dar. Ein Mehr an Differenzierung würde kaum zielführend sein, da die wesentlichen Eigenschaften der Lebensmittel nicht zur Geltung kommen. Die Objektivität und Praktikabilität ist durch ein Ampelsystem deutlich eher bereitgestellt als durch Zahlenangaben und Prozente – zu diesem Schluss ist ein unabhängiges Gremium sicherlich auch gekommen!
Man muss annehmen, dass der Wunsch nach einem differenzierterem Modell wie es die Industrie vorschlägt, anderen Zwecken dient, als der Unterscheidung gesünderer Lebensmittel von ungesünderen. Wenn also keine Ampel, welche bei der Mehrzahl industrieller Produkte ein „Rot“ anzeigen würde, dann bitte eine Beteiligung der Branche an den Gesundheitsfolgen.

Daher meine Frage(n): Wie gedenkt die Bundesregierung die Objektivierung der Lebensmittelkennzeichnung weiterzuführen? Welche Entscheidungsgewalt liegt bei Herrn Seehofer? Hat die Ampel eine Chance? Die gesetzliche Verankerung für mehr Transparenz ist mit dem Verbraucherinformationsgesetz zwar beschlossen. Doch wie wollen Sie die Bürger über den Gesundheitswert von Lebensmitteln informieren, die vorwiegend aus per se nicht-schädlichen (Nähr-)Stoffen wie Zucker und Fett bestehen?

Eine gute Methode, wie sie in Großbritannien bereits verwendet wird, könnte auch in Deutschland ihren Zweck erfüllen. Aber wer will schon eine objektive Kennzeichnung der Lebensmittel – das Volk! Bitte vertreten Sie unsere Anliegen entsprechend!

Mit bestem Dank,

Jule Starke

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. Juni 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Starke,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Bundesverbraucherminister Horst Seehofer hat am 30. Mai 2008 den Leitfaden zur erweiterten Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln vorgestellt. Der Leitfaden, auch „1 plus 4 – Modell“ genannt, empfiehlt eine Nährwertinformation nach dem Energiegehalt (Brennwert), dem Gehalt an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz. Diese Angaben beziehen sich auf die Portion. Sie sollen mit einheitlichen und schnell erkennbaren Symbolen auf Lebensmittelverpackungen und -etiketten gut sichtbar angebracht werden.

Eine Meinungsumfrage hat ergeben, dass mehr als 80 Prozent der Deutschen die Kennzeichnung für sehr hilfreich halten. Die Umfrage ergab auch, dass 55 Prozent der Befragten eine farbliche Kennzeichnung und Differenzierung wie bei einer Ampel begrüßen würden.

Sowohl in Deutschland als auch EU-weit gilt zur Zeit die freiwillige Kennzeichnung. Ein national rechtlich verbindliches System wäre mit den derzeit geltenden Regelungen auf EU-Ebene nicht vereinbar. Die Entscheidungsgewalt des Bundesverbraucherministers ist insofern eingeschränkt.

Minister Seehofer hat angekündigt, dass er sich in Brüssel für die Einführung eines einheitlichen europäischen Modells auf der Grundlage des“1 plus 4-Modells“ einsetzen wird. Dies soll für bestimmte zusammengesetzte Lebensmittel gelten, bei denen es sinnvoll ist, die Angaben mit den Ampelfarben farblich zu betonen. Die Einführung einer Ampelkennzeichnung hat daher eine realistische Chance.

Im Übrigen weist das Verbraucherministerium auf die Eigenverantwortung jedes einzelnen Menschen für seine Ernährung hin. Denn bereits heute verursachen durch falsche Ernährung bedingte Krankheiten rund ein Drittel der Kosten im Gesundheitswesen. Ungesunde Ernährung lässt sich nicht allein durch Kennzeichnungen verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung