Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt.“ So ist es in Art. 20 Absatz 2 des Grundgesetzes festgelegt.
Das Wahlrecht ist ein hohes Gut. Um dieses Recht auszuüben, muss der Wahlberechtigte entweder am Wahlsonntag in sein Wahllokal gehen, ein Briefwahlformular ausfüllen oder als Wahlberechtigter mit Hauptwohnsitz im Ausland ein Formular zur Aufnahme in die Wählerliste ausfüllen. Einen gewissen persönlichen Einsatz muss der Wähler dabei immer zeigen.
Nähere Informationen finden Auslandsdeutsche auf den Internetseiten der jeweiligen deutschen diplomatischen Vertretung im Ausland.
Das Antragsformular zur Aufnahme in die Wählerliste umfasst zwar sieben Seiten. Es ist aber lediglich eine Seite, die der Wahlberechtigte – in zweifacher Ausfertigung - ausfüllen muss. Dies ist auch in der Datei selbst möglich. Die restlichen fünf Seiten sind Erläuterungen zum Ausfüllen und Formulare für die bearbeitenden Behörden.
Nähere Details dazu: http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BU...
Was Ihre Anmerkung zur Bürokratie in Deutschland angeht, so hat die Bundesregierung schon 2006 das Programm „Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“ beschlossen. Damit hat sie sich verpflichtet, den Bürokratieaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung spürbar abzubauen. Der Umgang mit Behörden ist für Bürgerinnen und Bürger in vielen Bereichen erleichtert worden. Ziel sind einfache, verständliche und wirksame Regelungen nach der Devise: Nur das Notwendige regeln – und das so ein¬fach wie möglich.
Weitere Informationen zum Bürokratieabbau: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Buerokr...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (3)Schließen
am 05. August 2013
1.
am 05. August 2013
2.
am 19. August 2013
3.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.