Sehr geehrter Frau Korth,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wie Sie Ihren Werdegang schildern, blicken Sie auf ein arbeitsreiches Erwerbsleben zurück. Das verdient natürlich Anerkennung: Die gesetzliche Rente ist die Anerkennung der Lebensarbeitszeit.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung auf Ihre Angelegenheit nicht individuell eingehen kann. Die Prüfung von Rentenansprüchen obliegt der Deutschen Rentenversicherung. Eine solche Prüfung ist ein komplexer Vorgang. Die Möglichkeit, ab 63 ohne Abschläge in Rente gehen zu können, hängt von vielen Faktoren ab. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich ausführlich bei der Deutschen Renten- versicherung beraten und Ihre Ansprüche dort prüfen zu lassen.
Ein wichtiger Hinweis: Die Rente ab 63 gilt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Wer also nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Weitere Informationen: http://www.rentenpaket.de/rp/DE/Alle-Fakten/Die-Leistunge...
Unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 können Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung auch telefonisch beraten lassen oder ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Weitere Informationen zum Thema Rente: www.deutsche-rentenversicherung.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 20. Juni 2014
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am 20. Juni 2014
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am 21. Juni 2014
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am 13. Juli 2014
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