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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Elisa Hanke am 14. Dezember 2010
17815 Leser · 1 Kommentar

Arbeitsmarkt

Lohndumping durch EU-Arbeitsmarktöffnung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich möchte Ihnen gern zwei Fragen stellen.

Wie ich gehört habe, dürfen im nächsten Jahr polnische Arbeiter auf dem deutschen Arbeitsmarkt nach Jobs suchen. Polnische Arbeitsvermittler sind angeblich auf den Ansturm vorbereitet. Man geht in meinem Bekanntenkreis davon aus, dass sich polnische Arbeitskräfte für 3 bis 4 € pro Stunde und somit unter dem ortsüblichen Lohn deutscher Arbeitskräfte verkaufen werden. Für die deutschen Arbeitslosen würde die Arbeitsaufnahme so immer unattraktiver werden und auch Arbeitnehmer müssten sich auf niedrigere Löhne einstellen.

Ist diese Vorstellung realitätsnah? Wenn ja, welche Vorbereitungen werden Sie eventuell treffen, um diesem Lohndumping entgegenzutreten?

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
E. Hanke

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 20. Januar 2011
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Hanke,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland gilt ab Mai dieses Jahres auch für die seit 2004 neuen EU-Mitgliedstaaten. Erfahrungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten zeigen, dass EU-Bürger diese Freizügigkeit durchaus nutzen. Zugleich zeigen sie allerdings, dass ein "Ansturm" für Deutschland nicht zu erwarten ist.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist innerhalb der Union gemäß Artikel 45 des Vertrages über die Arbeitsweise in der EU (AEUV) gewährleistet. Sie gibt Arbeitnehmern grundsätzlich das Recht,

  • sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben;
  • sich zu diesem Zweck in der EU frei zu bewegen;
  • sich in einem Mitgliedstaat aufzuhalten, um dort nach den für die Arbeitnehmer dieses Staates geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Beschäftigung auszuüben;
  • nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats unter Bedingungen zu verbleiben.

In der Bundesrepublik gibt es in bestimmten Branchen Mindestlöhne. Unter anderem auch, um zu verhindern, dass EU-Bürger diese Freizügigkeit missbrauchen. Welche Branchen welche Mindestlöhne haben, finden Sie unter http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/... . Die Bundesregierung prüft derzeit, ob weitere soziale Flankierungen nötig sind, wie etwa in der Zeitarbeit.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung prüft im Nachhinein, ob diese Vorschriften eingehalten werden. Dabei kontrolliert sie vor allem, ob ausländische Arbeitnehmer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 14. Januar 2011
    1.

    Frau Dr. Merkel wird sicher machtlos sein, dagegen etwas
    zu unternhemen. Schließlich haben die Geldhabenden
    die tatsächliche Macht und nicht die Politiker.
    .
    Selbst das Einkommen der *Heuschrecken* in den mittleren
    Etagen ist doch schon größer als das der Bundeskanzlerin.
    .
    Uns so werden die Wirtschaftbosse auch mit ihr reden.
    Sie muss auf der Treppe drei Stufen hoch und die
    Bosse drei Stufen runter steigen, damit sie sich
    in gleicher Augenhöhe unterhalten können.
    .
    Ich habe in Luxemburg (EUROPA) die Petition Nr. 1383-10
    zu laufen. Darin geht es um die Rechtsunsicherheit
    in der BRD und Sachsen. Ich bin sehr gespannt,
    wie die Sache ausgeht?

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