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Abstimmungszeit beendet
Autor Gabriele Klein am 25. Januar 2015
8846 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

.... manipulierte Rating Serien

Laut Presse kam es nun schon wiederholt zu Manipulationen in Rating Serien bei den ÖR. Ferner wurden laut Tagesspiegel Bildmaterialien des einen Kriegsgeschehens für das andre verwendet.
Ich konsultierte diesbezüglich das Strafrecht und soweit ich erkennen kann wird die ""Lüge" an sich, mit Ausnahme wohl der Urkundenfälschung nicht so ohne weiteres geahndet.
Wie sieht es jedoch aus, wenn das Geschäft ganz genau darin besteht die "Möglichkeit" zu bieten wahre Fakten zu erfahren gegen Zwangsgebühr und diese Fakten ganz klar manipuliert sind ? Zu differenzieren wären diese Manipulationen von bloßen Meinungen, über deren Wahrheitsgehalt sich immer streiten lässt. und die natürlich keinen Rekurs aufs Strafrecht so ohne weiteres rechtfertigen.
In diesem Zusammenhang die Frage: Wurde Anzeige erstattet wegen Betrugs? Denn hier liegt doch nun wirklich ganz klar keine Meinungsverschiedenheit mehr vor, sondern eine zwangsverkaufte "Mogelpackung".
In wieweit wurde hier die Staatsanwaltschaft auf höchster Ebene schützend tätig, als Anwalt der bundeweit Betrogenen? Irgendwelche "Schönheitskorrekturen" personeller Art, die die ÖR hier einräumen genügen mir hier nicht. Sie sind, betrachten wir das Strafmaß für Betrug nicht ausreichend und ferner nicht prüfbar.

http://www.tagesspiegel.de/medien/falsche-bilder-bei-der-...

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Gabriele Klein
    am 14. Februar 2015
    1.

    PS Notiz: Also für den Fall dass hier jeder dachte dass der andre es macht und am Ende keiner es macht hab ich jetzt mal online Anzeige erstattet. Mal sehn was passiert.....Manchmal wird ja wie mir scheint, und wie ich so manchen Pasus im Strafrecht lese die Staatsanwaltschaft nur aktiv wenn sich jemand an bestimmten Vorkommnissen stört und ich gab also jetzt kund, dass es mich stört per Zwang "Mogelpackungen" kaufen zu müssen.Ist natürlich alles Ländersache und meine Verpflichtung "Mogelpackungen" einzukaufen scheint sich mir darauf zu gründen dass Minister aus ihrer Wahl die Vollmacht abzuleiten scheinen, nicht nur den Preis eines gewissen Luxusguts zu bestimmen (durchaus zulässung und schon unter den Alliierten so) sondern Dritte, das heißt ihre Wählerschaft zu dessen Kauf regelrecht per Vertrag verpflichten zu können (das ist neu und unerhört). Meiner Meinung nach ein sogenanntes "Handeln ohne Auftrag" für dessen Schaden doch eigentlich der ohne Auftrag Handelnde aufkommen müsste, sprich die Minister..... Aber selbst wenn ich hier falsch liege, spätestens wenn Betrügereien ins Spiel kommen sollte man doch aus einem "Vertrag" aussteigen können oder?
    Wird ja immer betont dass es kein Gesetz für den Rundfunkbeitrag im Bundesgesetzblatt dazu gibt, d.h. die Verpflichtung gründet sich ausschließlich auf diesem Vertrag zu Lasten Dritter....und der scheint mir a) sittenwidrig da keine solche Vollmacht weder explizit noch implizit durch die Wahl zum Minister vorliegt. Aber selbst wenn wäre der Vertrag doch spätestens dann nichtig wenn "Mogelpackungen" verkauft werden.... Daher mein Auftrag an die Minister, den Vertrag spätestens hier für nichtig zu erklären und mich für den mir entstandenen Schaden zu entschädigen.

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