Sehr geehrte Frau Neumann,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es macht uns betroffen, was Sie und andere junge Menschen durchleiden mussten. Auch das Kammergericht Berlin hat 2004 in einem Beschluss unmissverständlich klar gemacht, dass im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau (GJWH) die Menschenrechte der eingewiesenen Jugendlichen regelmäßig schwerwiegend verletzt wurden.
Wer im GJWH Torgau untergebracht war, kann eine Rehabilitierung verlangen.
Das Bundesjustizministerium hat zu dem Rehabilitierungsverfahren ein Merkblatt veröffentlicht:
http://www.bmj.bund.de/files/-/3784/2009-07-01%20Merkblat...
Weitere Infos zu Rehabilitierungsgesetzen und Ausgleichsleistungen für Opfer von Willkürakten und Verfolgungsmaßnahmen des SED-Regimes finden Sie hier:
http://www.bmj.bund.de/enid/12bef11008013a93f0fc0f84a61eb...
Es ist verständlich, dass Ihnen manches ungerecht und schwer verständlich erscheint, wie etwa eine Rente an Frau Honecker. Unser Land zeichnet sich dadurch aus, dass es ein Rechtsstaat ist. Und deshalb kann beispielsweise das Rentenrecht nicht dazu eingesetzt werden, begangenes SED-Unrecht strafrechtlich zu bewältigen.
Die gegen Margot Honecker eröffneten Ermittlungsverfahren der Justizbehörden sind 1994 eingestellt worden. Was die Höhe der gesetzlichen Rente von Frau Honecker anbelangt, so unterliegt dies dem Datenschutz. Die Rentenhöhe ist daher auch der Bundesregierung nicht bekannt.
Für ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit und für besondere Spitzenfunktionäre in höchsten Staats- und Parteiämtern der ehemaligen DDR wird das frühere Einkommen aber nur bis zur Höhe des Durchschnittsverdienstes bei der Rentenberechnung zugrundegelegt. Frau Honecker kann entgegen häufiger Darstellungen auch keine Zusatzrente aufgrund des Sonderversorgungssystems der DDR erhalten.
Das ehemalige GJWH Torgau ist heute eine Gedenkstätte (http://www.jugendwerkhof-torgau.de), in der wichtige Aufklärungsarbeit geleistet wird. Als bundesweit einzige Gedenkstätte setzt sie sich mit der staatlichen Repression gegenüber Jugendlichen im Erziehungssystem der ehemaligen DDR auseinander. Die Bundesregierung anerkennt diese Aufklärungsarbeit und fördert die Gedenkstätte finanziell - zwischen 2006 und 2009 mit 130.000 Euro. Aufgrund seiner nationalen Bedeutung wird die Bundesregierung den Trägerverein auch künftig im Rahmen der Projektförderung unterstützen.
Sehr geehrte Frau Neumann, wir wünschen Ihnen alles Gute, vor allem Kraft und Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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