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Abstimmungszeit beendet
Autor David Schuh am 25. Februar 2015
8691 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Markler beim Hauskauf

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Ich habe gehört das man als Wohnungsmieter nun keine Maklerprovision zahlen muss. Ich frage mich warum muss ich diese bei einem Hauskauf bezahlen? Ich habe den Makler nicht bestellt und seine erbrachte Leistung hat für mich nicht den Wert den ich bezahlen muss. Der einzige der davon einen Nutzen hat ist der Verkäufer. Er brauch sich um nichts kümmern. Ich finde hier sollte die Bundesregierung das Gesetz dringend ändern, das immer der den Makler bezahlt der ihn bestellt. Ich würde mich freuen hierzu von Ihnen eine Antwort zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

David Schuh

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 06. März 2015
    1.

    Sie haben etwas falsch verstanden. Wenn Sie >als Wohnungssuchener bzw. Miter< eine Wohnung suchen und diesbezüglich einen Makler beauftragen,
    dann müssen sie ihn auch bezahlen. Zumindest soll das mit dem
    neuen Gesetz erreicht werden.
    .
    Wenn Sie ein Haus von Privat für sich kaufen, dann brauchen sie doch
    auch nicht die Maklerkosten bezahlen. Weil gar kein Makler da
    ist, der eine Rechnung schicken kann.
    .
    Wenn der Hauseigentümer das Haus über einen Makler verkaufen läßt,
    dann muss er diesen auch bezahlen. Wenn er vom Käufer auch
    noch eine Provision haben will, dann kann dieser
    natürlich *Ja* oder *Nein* sagen.
    .
    So sehe ich das. Ob ich es richtig
    sehe, weiß ich natürlich nicht?.
    .
    Im Prinzip es auch weniger ums Gesetz
    sondern ums Geld bzw. Angebot
    und Nachfrage.

  2. Autor Wolfgang Mücke
    am 11. März 2015
    2.

    Es wäre schön, wenn es so wäre, wie von Hrn. Jakob beschrieben.
    Die Regel "Wer bestellt, bezahlt" gilt nur bei der Vermittlung von Mietobjekten. Beim Kauf bleibt aus unerfindlichen Gründen alles beim alten. Die Makler befürchten Einbrüche bei den Einnahmen und da wollte man ihnen wenigstens das Einkommen beim Kauf von Wohnungen und Häusern lassen.
    Im übrigen gibt es schon Ideen, wie man das Gesetz umgehen kann. Wenn ein Wohnungssuchender kommt, bietet man ihm nicht eine Wohnung aus dem Bestand an, sondern man bietet ihm an, für ihn eine Wohnung zu suchen. Dazu muss ein Vertrag gemacht werden. Dann hat der Wohnungssuchende den Makler beauftragt.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 11. März 2015
    3.

    Wolfgang,
    die Reichen finden immer wieder
    einen Weg, dass sie reicher
    und die Armen ärmer
    werden!

  4. Autor Erhard Jakob
    am 14. März 2015
    4.

    *Armer Mann spricht zu reichen Mann:
    Wär ich nicht arm, wärst du nicht reich.*

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