Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Jeder, der in Deutschland Schutz und Zuflucht findet, muss sich an unsere Rechtsordnung und die Werteordnung unserer Gesellschaft halten, ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Der Staat darf nicht wegsehen, wenn sich Milieus verfestigen, die Integration ablehnen oder wenn sich Parallelgesellschaften herausbilden.
Wenn Sie Opfer einer Straftat werden oder in Ihrem Umfeld strafbares Verhalten beobachten, sollten Sie das bei der Polizei anzeigen. Nur so ist gewährleistet, dass die Behörden diese Straftaten ahnden können.
Im Übrigen ist es richtig und notwendig, dass unsere Gesetze zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unterscheiden: Minderjährige werden im Asylverfahren, bei der Unterbringung oder bei einer Abschiebung gegenüber Erwachsenen privilegiert behandelt. Umgekehrt folgt daraus, dass die handelnden staatlichen Stellen eine belastbare Grundlage zur Feststellung des Alters brauchen. Grundsätzlich dürfen bestimmte Behörden – insbesondere die Jugendämter – eine Altersfeststellung durchführen und hierzu auch ärztliche Untersuchungen in Anspruch nehmen. Inwieweit die bestehenden Regelungen zu konkretisieren oder zu erweitern sind, wird geprüft.
Die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten muss durch ein Bundesgesetz erfolgen. Für dieses Gesetz ist die Zustimmung des Bundesrates notwendig. Die Bundesregierung hatte 2016 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um Algerien, Tunesien und Marokko zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Der Bundestag hat dieses Gesetz zwar beschlossen; der Bundesrat hat es jedoch am 10. März 2017 abgelehnt.
Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten sieht die Bundesregierung weiterhin als effektives Instrument an, um Asylanträge, die kaum Aussicht auf Erfolg haben, schneller entscheiden zu können. Das kommt den Asylsuchenden zugute, die tatsächlich schutzbedürftig sind.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/12...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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