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Abstimmungszeit beendet
Autor Elisabeth Rohmer am 18. September 2017
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Die Kanzlerin direkt

Masseur u. med. Bademeister B 3 KR 14/16 R vom 16.03.17

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich möchte auf das Urteil des Bundessozialgerichts B 3 KR 14/16 R vom 16.03.17 verweisen.
Die Ausbildung zum Masseur endet mit dem Staatsexamen; der Unterschied zur Ausbildung zum Physiotherapeuten beträgt ca. 10%. Mit Schreiben vom 11.09.17 hat die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern nun, genau wie in anderen Bundesländern, die Weiterbildung "manuelle Therapie" (ca. 3500 Euro), die - wie alle Weiterbildungen - privat bezahlt werden müssen, rückwirkend! für Masseure und med. Bademeister auf nicht mehr abrechenbar gesetzt, was genau bedeutet, dass Masseure diese Ausbildung umsonst gemacht haben.
Massagen sind eine alte chin. Medizin, d.h. sind älter als die Physiotherapie. Warum werden Menschen, die die Ausbildung als Masseur gemacht haben, mittlerweile von fast allen Weiterbildungen ausgeschlossen? Warum hat die Lobby des Physiotherapieverbandes so viel Einfluss auf die GKV's?
Die Ausbildung des Alten- und Krankenpflegers soll zukünftig gleichwertig sein. Warum schafft man das bei den Heilberufen nicht auch - insbesondere die Anerkennung derer, die bereits die Ausbildung absolviert haben - das ist mehr als ungerecht!
Ausgebildete Masseure haben keinerlei Chancen mehr und werden dem Staat irgendwann auf der Tasche liegen müssen, obwohl sie das nicht wollen. Ich möchte Sie bitte auf das Gesundheitswesen einzuwirken und die Anerkennung der Arbeit von Masseuren - gerade im Hinblick auf Verordnungen von Massagen durch die GKVs - wieder dahingehend zu stärken.
Es kann und darf nicht sein, dass die Lobby des PT-Verbandes auf die GKV's hier zu stark einwirkt.

Herzlichen Dank.