Sehr geehrter Herr Jakob,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zu Ihrer Frage, ob künftig Fernsehübertragungen von Gerichtsverhandlungen möglich sein sollen, hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 4. September 2013 ihre Arbeit aufgenommen und sich seitdem weitere drei Male getroffen. Mittlerweile liegt ein Zwischenbericht vor, der jedoch nicht öffentlich ist.
Auf der diesjährigen Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justiz- minister am 25. und 26. Juni in Binz ist ein neuerlicher Beschluss gefasst worden. Dieser enthielt unter anderem die Bitte an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, die Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Basis des Zwischenberichts fortzusetzen: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Reg...#
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird sich nach der Sommerpause das nächste Mal zur Beratung treffen und bei ihren Beratungen den Beschluss der Justizministerkonferenz berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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