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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Soziales
Menschen mit geistiger Behinderung
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich bin rechtlicher Betreuer einer geistig Behinderten Person und versuche nach besten Kräften mein Amt wahrzunehmen.
Meine Betreute erhält zum Lebensunterhalt Grundsicherung und staatliche Zuwendungen für einen Platz in einer Behinderten-Werkstatt.
Vor 2,5 Jahren hat meine Betreute einen Platz im betreuten Wohnen erhalten können und ich beantragte eine Erstausstattung für das Zimmer. Vom Sozialamt wurde ein Betrag von Euro 403,-- bewilligt, sowie ein Teppich im Wert von Euro 50,-- wurde abgelehnt da die Betreute nicht an Asthma erkrankt ist.
Ist es einem Behinderten Menschen, welcher diesen Zustand durch eine Laune der Natur hat, zuzumuten sich Einrichtungsgegenstände gebraucht anzuschaffen bzw. auch schenken zu lassen? Wenn ich nur eine vernünftige Matratze mit Lattenrost kaufen will, dann reichen vielleicht gerade einmal die Euro 403,--.
Ich bin sehr betrübt darüber wie mit den Behinderten Menschen umgegangen wird - unser Staat gibt doch genug Geld für Sachen aus, wo sich später feststellen lässt, dass diese Ausgaben hätten gespart werden können.
Wie gedenken sich unsere gewählten Volksvertreter diesen Mißstand zu verändern?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Borkmann
Kommentare (1)Schließen
am 15. September 2017
1.
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