Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Menschenleben dürfen nicht zur Disposition stehen
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
.
in der fiktiven Geschichte *Terror - Ihr Urteil* (17.10.16)
vertritt der Rechtsgelehrte Gerhart Baum (FDP) die
Meinung, dass man aus Prinzip nicht 140 bereits
dem Tode geweihten Menschen opfern darf um
im Gegenzug 70 Tausend Menschen zu retten.
.
Ich habe hierzu eine ganz andere
Rechtsauffasung.
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Mich würde hier Ihre Rechtsmeinung, als ein Menschen
mit Herz, Seele und Verstand, interessieren?
.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Jakob
Kommentare (8)Schließen
am 18. Oktober 2016
1.
am 19. Oktober 2016
2.
am 21. Oktober 2016
3.
am 26. Oktober 2016
4.
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