Sehr geehrter Herr Reiche,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Namen der Bundeskanzlerin beantworten.
Bei ihren Vorwürfen lassen Sie einige wichtige Dinge unberücksichtigt: Wer Mobilität zeigt und zum Beispiel bereit ist, einen Arbeitsplatz in größerer Entfernung von seinem Wohnsitz anzunehmen, denjenigen unterstützt der Staat steuerlich. Etwa über die Pendlerpauschale oder die Förderung einer beruflich notwendigen Zweitwohnung. Attraktiver wird berufliche Mobilität zudem durch die Aussicht auf einen besseren Job und/oder ein höheres Einkommen. Bei heute über einer Million offener Stellen sind die Chancen für Arbeitsuchende dafür erheblich größer als in den vergangenen Jahren. Es geht darum, die offenen Stellen zu besetzen. Dafür muss es für Arbeitslose auch zumutbar sein, gewisse Entfernungen auf sich zu nehmen. Zugleich bleiben die Unternehmen in der Pflicht, gute Arbeit auch fair zu entlohnen.
Sie schreiben, dass Sie im Niedriglohnbereich arbeiten. Für die Bundesregierung ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen Arbeit haben und sie zugleich fair bezahlt werden. Sittenwidrige Löhne lehnen wir entschieden ab. Erwerbstätige, die voll beschäftigt sind oder nahe daran, aber mit ihrem Arbeitseinkommen nicht das Existenzminimum erreichen, sollen möglichst vor Hilfebedürftigkeit geschützt werden. Unser Ziel ist es, dass diese Menschen nicht auf eine Aufstockung ihres Einkommens durch Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Dazu wird gegenwärtig in der Bundesregierung ein Gesamtkonzept für einen Erwerbstätigenzuschuss für Geringverdiener inklusive einer Kinderkomponente entwickelt. Die Eckpunkte werden noch in diesem Jahr vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 01. November 2007
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