Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sogenannte Mietnomaden schaden den Vermietern und dem Vertrauen der Allgemeinheit in den Geschäftsverkehr. Die Bundesregierung sieht dieses Problem. Auch der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP hat zum Ziel, das Mietrecht auf seine Ausgewogenheit zu prüfen und Mietnomaden wirksam zu begegnen.
Dabei sind die Rechte aller Beteiligten stets zu achten – besonders das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Grundrecht auf Eigentum. Auch für das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter gelten Recht und Gesetz. Wenn sich Mieter und Vermieter nicht einigen, darf der Vermieter den Auszug nur auf gerichtlichem Wege erzwingen.
Zum Schutz vor Mietnomaden sollten sich Vermieter allerdings vorab das Einkommen nachweisen lassen und gegebenenfalls Informationen über einen Mietinteressenten einholen, zum Beispiel über die bekannten einschlägigen Institutionen oder Interessenverbände.
Das Wohngeld wird im Übrigen nur an Mieter und nicht an Vermieter ausgezahlt, weil es sich um eine staatliche Förderung für Menschen handelt, die bestimmte Kriterien der Bedürftigkeit erfüllen. Mit Hilfe der Förderung sollen diese Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, angemessenen Wohnraum zu finanzieren. Wohngeld wird zum Beispiel auch an Wohneigentümer gezahlt, die in ihren eigenen vier Wänden leben und nicht Mieter sind. Der Bezug von Wohngeld ist also eine persönliche Angelegenheit des Beziehers.
Weitere Informationen zum Koalitionsvertrag finden Sie hier:
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierun...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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