Sehr geehrte Frau Fibig,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ein wichtiges Ziel der neuen Regelung ist es, die energetische Modernisierung vermieteter Wohnungen zu erleichtern. Die Mietrechtsreform ist sozial aus- gewogen: Sie verteilt Vorteile und Lasten bei energetischen Modernisierungen in Miethäusern fair auf Vermieter und Mieter. Die geplanten Änderungen setzen richtige Anreize, indem sich der Mietminderungsanspruch bei energetischen Sanierungen erst nach drei Monaten geltend machen lässt. Auf der anderen Seite profitieren die Mieter von den geringeren Nebenkosten, weil der Heizbedarf nach der Sanierung in aller Regel sinkt.
Außerdem bleibt es bei dem Grundsatz, dass die Kosten von Modern- isierungsmaßnahmen wie bisher mit jährlich elf Prozent auf die Miete umgelegt werden können. Diese Erhöhungsgrenze gilt auch für die energetische Modernisierung.
Außerdem sieht die Reform einen verbesserten Schutz von Mietern bei der Umwandlung von vermietetem Wohnraum in Eigentumswohnungen vor.
Mehr zur Mietrechtsreform: http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/2...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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