Sehr geehrte Frau Bienert,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Höhe der Löhne zu bestimmen, ist in Deutschland Sache der Tarifparteien. Dieses Recht der Tarifparteien ist ausdrücklich verfassungsrechtlich geschützt. Löhne festzusetzen oder anzupassen, ist damit nicht die Aufgabe der Bundesregierung.
Als Orientierungsrahmen für eine angemessene Lohnhöhe dient in Deutschland insofern grundsätzlich der tariflich vereinbarte Lohn. Für eine unangemessene Lohnhöhe gibt es zwar keine gesetzliche Bestimmung, wohl aber diverse Gerichtsurteile, auch vom Bundesarbeitsgericht. Danach ist die Lohnhöhe sittenwidrig, wenn der orts- und branchenspezifischen Tariflohn um etwa ein Drittel unterschritten ist.
Das erklärt auch, weshalb es schwierig ist, einen Mindestlohn festzulegen, der für alle Branchen allgemein gültig ist. In einzelnen Niedriglohnbranchen, u.a. im Friseurbereich, gibt es jedoch Probleme, die durch die Entsendung von Arbeitnehmern aus anderen Ländern mit niedrigerem Lohnniveau entstehen. Die Bundesregierung prüft derzeit, wie diese Probleme zu lösen sind.
Davon ungeachtet hat jeder in Deutschland einen Anspruch auf eine Grundsicherung, wenn das Einkommen, das zur Verfügung steht, unter dem Existenzminimum liegt. Je nach Bedürftigkeit gibt es auch weitere finanzielle und aktivierende Hilfe. Nähere Auskunft hierüber gibt Ihnen jedes Jobcenter oder auch jede ARGE. Existenzängste müssen Sie nicht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.