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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Status der Beiträge
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Die Kanzlerin direkt
Mindestlohn für Schwerbehinderte
Es ist schon Verwunderlich warum für jeden der gesetzliche Mindeslohn gilt außer für Schwerbehindert welche ihre Arbeit in einer Werkstatt oder ähnlichen Einrichtung verichten.
Ich denke wir sprechen hier von Gleichberechtigung, was aber mit dem neuen Mindeslohngesetz nicht vereint wird. Da heißt es wieder Schwerbehinderte aus Werkstätten und ähnlichen Einrichtungen haben keinen Arbeitsvertrag wie wir normal Angestellten. Ich finde diese Regelung sollte umgehend geändert werden, wenn dies nicht geschieht sehe ich vor einen Antrag beim Bundesgerichtsgehof wegen Verletzung der Gleichberechtigung einzureichen.
Ich hoffe Frau Bundeskanzlerin Sie bekommen diese Mail zu lesen und beantworten mir diese.
Ich danke Ihnen bereits im Vorfeld für Ihre Bemühungen und sehe Ihrer Antwort entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Nölte
Kommentare (3)Schließen
am 19. Dezember 2014
1.
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