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Abstimmungszeit beendet
Autor Bernd Schmidt am 05. Dezember 2007
10290 Leser · 2 Kommentare

Wirtschaft

Mindestlohn in der Postbranche - DGB-Monopol gegen Alleinerziehende

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich halte die Forderungen nach einem Mindestlohn von 9,80 EUR für absolut unangemessen. Durch solche Praktiken werden nur Monopole, Kartelle und illegale Praktiken, egal ob von Unternehmen oder von Gewerkschaften (DGB) unterstützt.

Zusteller ist zwar eine sehr verantwortungsvolle Arbeit, insbesondere, wenn es um Wertsendungen oder Einschreiben geht. Wenn man aber einmal schaut, welche Löhne Zeitungszusteller, die viel früher arbeiten müssen, als die Briefzusteller, erhalten oder auch wie wissenschaftliche Hilfskräfte in den Hochschulen mit hoher Qualifikation bezahlt werden, ist der Post-Mindestlohn vollkommen unangemessen.

1764 EUR monatlich ist für einen Zusteller, der keine Einschreiben etc. bearbeiten muß, vollkommen überzogen.

Defacto existieren bereits ja schon jetzt Mindestlöhne in Form anderer Jobangebote in Tankstellen etc. Wenn die Mitarbeiter der Postkonkurrenten unangemessen bezahlt werden, können diese ja eine Gewerkschaft gründen oder ihre Tätigkeit wechseln.

Eine Mindestlohnforderung von einem Unternehmen mit über 90% Marktanteil, das mit seiner Hausgewerkschaft alles so einrichtet, wie es ihm paßt, um Konkurrenten loszuwerden, läßt jeden an der Rechtstaatlichkeit und Rechtssicherheit in Deutschland zweifeln.

Bei einer Laufzeit von ca. 10-30 Jahren von Investitionen wird niemand viel Geld in einem Land investieren, wenn sich alle paar Monate Gesetze ändern, die die Rückzahlung der Investitionssummen ohne erforderlichen sachlichen Grund verhindern.

Die Erfolgsaussichten von einem Unternehmen sind dann geringer als die eines Lottospielers, einen Jackpot zu knacken. So vernichtet man gezielt Arbeitsplätze. Dem DGB ist insbesondere offensichtlich daran gelegen, Teilzeitbeschäftigung zu verhindern, weil er prozentual unter den Teilzeitbeschäftigten weniger Mitglieder hat.

Ich kenne zwei alleinerziehende Mütter, die glücklich über Ihren Vormittagsjob bei der "grünen" Postkonkurrenz sind. Diese Arbeit ist besser bezahlt, als Tätigkeiten im Supermarkt oder im Gastrobereich und wesentlich gesünder.

Diesen Frauen nimmt der DGB jede Chance!

Sehr geehrte Frau Merkel, wollen Sie das wirklich?
Wie wollen Sie für alleinerziehende Mütter und andere, die auf diese Arbeit angewiesen sind, neue Arbeitsplätze schaffen?
Wie wollen Sie den Marktanteil der Post AG auf ein wettbewerbsverträgliches Maß von unter 30% senken?
Hierzu ist eine klare wirtschaftspolitische Strategie nötig und kein überdrehter Wahlkampfpopulismus wie ihn der SPD-Vorsitzende gerade betreibt.
Als ehemalige Ministerin unter Helmut Kohl in diesem Bereich appelliere ich an Sie, verhindern Sie diesen Wahnsinn der SPD.

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Alexander Heuer
    am 05. Dezember 2007
    1.

    die deutsche post ist im eigentlichen sinne garnicht so sehr von wettbewerb genötigt, in anderen ländern existieren fast nur staatliche postunternehmen (bsp. USA), ich bin vollkommen zu frieden mit der Post in deutschland, briefmarken sind gleichteuer seit mehrern jahren...... als privat wirtschaftliches unternehmen erfüllt sie staatliche grundversorung im vollem umfang,

  2. Autor Dr. Winifred Wackeldackel
    am 06. Dezember 2007
    2.

    Die Andere-verdienen-noch-weniger Argumentation ist wenig hilfreich in der Diskussion um existenzsichernde Arbeitsplätze. 1764 Euro brutto krabbeln in einer deutschen Großstadt schneller aus dem Geldbeutel als manche Zeitgenossen das Wort 'Arbeitsplatzabbau' buchstabieren können: Kaltmiete, Energiekosten, gewöhnliche Einkäufe, Transport, Kinderbetreuung... Für ein besseres Taschengeld ein paar Stunden jobben zu gehen kann nur funktionieren, wenn zuverlässige Omas gratis die Kinderbetreuung übernehmen. Die Kosten für eine professionelle Kinderbetreuung zehren häufig das Geld, dass ein Mc. Job einbringt komplett auf oder übersteigen sogar die Einnahmen. Und das kann nicht im Sinne des Erfinders liegen.

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