Sehr geehrter Herr Gräfe,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
2010 war in der Tat ein gutes Jahr: für unsere Wirtschaft und vor allem für die Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit herausgekommen sind. Innerhalb eines Jahres sind fast eine halbe Million zusätzliche Arbeitsplätze in Deutschland entstanden. Das ist eine hervorragende Bilanz. Und viele Firmen wollen weiter einstellen. Die Zahl der Arbeitslosen könnte sogar bald unter die drei Millionen sinken.
Mehr dazu: http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/...
Sie dürfen nicht vergessen: 2009 hat Deutschland die stärkste Rezession der Nachkriegszeit erlebt. Jetzt sind wir Konjunkturlokomotive von ganz Europa. Wir haben Ende 2010 und auch im Januar 2011den höchsten Beschäftigungsstand seit der Wiedervereinigung erreicht. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Überbrückung der Krise haben ihre Wirkung voll entfaltet.
Gestärkt aus der Krise: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/02Magaz...
Die Staatshilfen - auch für die Landesbanken - dienten nicht nur dazu, einzelne Banken vor der Pleite zu retten. Es galt, insbesondere einen Zusammenbruch des gesamten Finanzsektors und damit noch schlimmere Auswirkungen auf die Volkswirtschaft zu verhindern. Die Bundesregierung will die Beteiligung des Staates an Banken zeitlich so eng wie möglich begrenzen.
Die Konsolidierung der Landesbanken muss weiter fortschreiten. Hierbei sind in erster Linie die Bundesländer gefragt. Denn sie und die Sparkassenverbände sind Träger der Landesbanken. Der Bundesfinanzminister begleitet den Prozess der Neuordnung der Landesbanken als Moderator.
Ausführliche Informationen zu den Finanzmarkt-Stabilisierungsmaßnahmen finden Sie hier: http://www.soffin.de/de/
National und international haben wir bereits einige Gesetzesinitiativen umgesetzt und eingebracht, um ein stabileres internationales Finanzsystem zu schaffen. Wir sind aber noch nicht am Ende der Reformen. Die Banken müssen künftig als Risikopuffer deutlich mehr Eigenkapital vorhalten. Und in Deutschland werden sie quasi als Vorsorge für künftige Krisensituationen ab diesem Jahr eine Bankenabgabe leisten.
Die Frage der Haftung von Vorständen oder Aufsichtsräten bei den Banken müssen die Gerichte klären.
Mit dem Restrukturierungsgesetz gelten seit dem 1. Januar 2011 längere Verjährungsfristen für die Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter Aktiengesellschaften. Denn die Durchsetzung von Ersatzansprüchen bei Managementfehlern darf in Zukunft nicht scheitern, nur weil die Verjährungsfristen zu kurz waren.
Mehr zur Bankenabgabe finden Sie hier: http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/...
Neue Rahmenbedingungen für die Finanzmärkte (Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen, Februar 2011): http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_122914/DE/BMF__S...
Gutachten über Ausstiegsstrategien aus krisenbedingten Beteiligungen an Banken: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Wirtschaft...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 14. Februar 2011
1.
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