Sehr geehrter Herr Fink,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Bundeskanzlerin und Bundesregierung haben von Anfang an die Meinung vertreten, dass die Flüchtlingsfrage eine gesamteuropäische Herausforderung ist und daher einer gesamteuropäischen Lösung bedarf. Aufgrund der Notlage am 4./5. September 2015 an der ungarischen Grenze haben Österreich und Deutschland in diesem Fall einer Weiterreise der Flüchtlinge in ihre Länder zugestimmt - unter Beibehaltung der Dublin-Kriterien.
Im Mai 2015 hat die Europäische Kommission bereits eine Migrationsagenda als eine europäische Gesamtstrategie für die Steuerung der Migration vorgelegt. Vieles ist seitdem umgesetzt worden. Die EU-Türkei-Vereinbarung vom März 2016 haben dem Schlepperunwesen – und auch dem Sterben – in der Ägäis ein Ende bereitet. Wir haben die Einrichtung einer neuen Europäische Grenz- und Küstenschutzwache vorangetrieben, die Grenzschutzkapazitäten von Frontex wurden deutlich ausgeweitet, die EU arbeitet an der Reform eines gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
Die Bekämpfung von Fluchtursachen ist eines der Kernelemente der deutschen und europäischen Migrationspolitik. Das bedeutet, die Bedingungen für die Menschen vor Ort zu verbessern und dort Bleibeperspektiven für Menschen zu schaffen. Ziel des Zehn-Punkte Plans des Europäischen Rates auf Malta vom 3. Februar 2017 ist, der lebensgefährlichen Flucht über das Mittelmeer ein Ende zu setzen, die Migrationsströme entlang der zentralen Mittelmeerroute deutlich zu verringern, das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen und die Kontrolle unserer Außengrenzen zu gewährleisten.
Um diese Ziele zu erreichen, will die EU künftig Migrationspartnerschaften mit den nordafrikanischen Ländern eingehen. So will sie insbesondere die Kooperation mit Libyen intensivieren und Organisationen, Regionen und Gemeinden in dem Land finanziell unterstützen. Um Flüchtlingsboote von der lebensgefährlichen Überfahrt abzuhalten, wird die libysche Küstenwache ausgebildet. Die Marineoperation Sophia unterstützt dann beim Schutz der libyschen Hoheitsgewässer. An der libyschen Küste sollen gemeinsam mit den Hilfsorganisationen UNHCR und IOM Aufnahmekapazitäten mit menschenwürdigen Bedingungen für Flüchtlinge eingerichtet werden.
Zur Asyl-und Flüchtlingspolitik gehört auch die Rückkehr der Menschen ohne Bleibeperspektive. Bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht haben Bund und Länder Verbesserungen erreicht. So ist die Zahl der Ausreisepflichtigen, die in ihre Herkunftsstaaten zurückkehren, 2016 deutlich höher als in den Vorjahren. Zudem sollen künftig Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden.
Weitere Informationen:
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/20...
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Reiseberichte/2...
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 26. Januar 2017
1.
am 30. Januar 2017
2.
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