Sehr geehrter Herr May,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Mobbing am Arbeitsplatz ist in den vergangenen Jahren verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Unter Mobbing versteht die Rechtsprechung unerwünschte Verhaltensweisen, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein Umfeld entsteht, das durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnet ist. Das Recht sieht deswegen verschiedene Wege vor, um sich dagegen wehren zu können.
Welche, das ist auf einer sehr informativen Internetseite des Bundesarbeitsministeriums nachzulesen. Bitte schauen Sie hier:
http://www.bmas.de/portal/18908/fragen__und__antworten__z...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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