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Abstimmungszeit beendet
Autor Mirjam Matreux am 21. Dezember 2017
8137 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Mobbing im Alltag

Ich weiß Mobbing ist ein sehr umstrittenes Thema: Ab wann ist es Mobbing? Wie kann man es nachweisen? Wie hoch sollen die strafen sein?
Diese Fragen müssen aber leider in unserer heutigen Gesellschaft geklärt werden. Ich wurde selber gemobbt und da ich noch Schülerin bin täglich damit konfrontiert. Alleine schafft man dies aber leider nicht, ich setzte mich für jeden ein wenn ich etwas mitbekomme aber auch der Staat muss sich darum kümmern ich nehme Mal Körperverletzung als Gegenüberstellung: Bei einer (schweren) Körperverletzung kommt es meist vor Gericht, der Täter bekommt eine Strafe und im Normalfall heilen die Verletzungen mit der Zeit. Nun zum Mobbing: es wird meist angetan und als nicht so schlimm beurteilt, der Täter kommt meist nicht vor Gericht und bekommt so keine oder eine geringe Strafe (von z.B. Schulen wie Unterrichtsausschluss und Verweis) und die Wunden die in der Psyche passiert sind geilen nicht einfach so sondern es dauert viele Jahre oder verheilen gar nicht. Nicht nur weil ich gemobbt wurde sondern man auch mit vielen Selbstmord Opfer-durch Mobbing ausgelöst-konfrontiert wird, lässt es den Anschein nehmen dass Mobbing mit Körperverletzung,nicht gleichgesetzt, aber zumindest genauso schlimm ist, wenn nicht sogar noch schlimmer. Dies sollten sie Mal überdenken und vielleicht auch ein Gesetz einführen, welches manche Länder schon haben.

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Katharina Dr.med.Reitmaier
    am 28. Dezember 2017
    1.

    Mobbing kommt überall vor.Da muß man sich schon selbst durchsetzen.
    Wenn man nicht hart ist bleibt man auf der Strecke

  2. Autor Vera Busch
    am 03. Januar 2018
    2.

    Je nach Art des Mobbings gibt es ja bereits Gesetze, neben Verleumdung sind hier auch die Beleidigung und die üble Nachrede verankert.
    Viele (gerade Jugendliche) wissen dies aber nicht oder erstatten keine Anzeige (manchmal reicht auch schon die Ankündigung einer Anzeige aus). Vielen ist einfach nicht bewußt, dass es rechtliche Konsequenzen haben kann, irgendwelche Lügen, Beleidigungen etc. im Internet oder in der Schule zu verbreiten, wenn der Betroffene sich rechtlich wehrt (oder es androht).

    In § 187 StGB heißt es:

    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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