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Beantwortet
Autor Michael Lange am 21. Januar 2010
10553 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Müssen Hartz IV - Empfänger zwischen Hungern und Medikamente entscheiden?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich möchte Ihnen gerne folgende Frage stellen:

Müssen in diesem Land Hartz VI - Betoffene oder auch andere arme Menschen z. B. durch Hungerlöhne und zukünftige Altersarmut, bedingt durch Hartz IV zwischen Verhungern und notwendige Medikamente entscheiden?

Folgrender Hintergrund:

Seit dem Jahre 2008 bin ich von einer schweren Siccaproblematik betroffen, d.h. die schützende Tränenflüssigkeit ist in der Herstellung komplett zusammengebrochen. Deshalb wird das Auge so geschädigt, dass ich unter qualvollen Schmerzen auf beiden Augen erblinden müsste. Abhilfe schaffen hier nur teure konservierungsfreie Augentropfen. Es entstehen hier Kosten von über 120 Euro monatlich, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden, weil diese Augentropfen zu den nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten gehören. Zu diesen Augentropfen gibt es keine Alternativen. Die Augentropfen müssen bis zu meinem Lebensende genommen werden, da diese Krankheit nicht heilbar ist.

Durch gesetzliche Regelungen, die auch die CDU zu vernatworten hat, werden solche Kosten auch nicht mehr vom Grundsicherungsamt oder der zuständigen ARGE in Hamburg übernommen.
Dadurch stehe ich vor der Situation mich zwischen Ernährung und Erblindung entscheiden zu müssen. Dagegen läuft vor den Sozialgerichten in Hamburg seit mehr als 1 jahr eine Klage gegen das Grundsicherungsamt, der Arge Hamburg und der Techniker Krankenkasse. Denn wie sollte ich auch von lächerlichen 359 Euro, die mehr zum Sterben als zum Leben reichen, auch noch über 120 Euro monatlich, neben Praxisgebühr und sonstigen Zuzahlungen für medizinisch notwendige Augentropfen aufbringen. Einen entsprechenden Befund der Augenklinik Erlangen kann ich Ihnen zur Verfügung stellen.

»Die Nachbarn haben die Polizei gerufen« Junge Welt

L. (58) ist Diplompsychologe und leidet an einer selten starken Form des »Trockenen Auges«. Diese Krankheit gilt gegenwärtig als unheilbar. Er lebt in Hamburg von Arbeitslosengeld-II

Die Symptome sind ständige Augenreizungen, gerötete Augen und Bindehautentzündungen, tränende Augen und ein Fremdkörpergefühl. Die »Sicca-Problematik«, so ist der medizinische Fachausdruck, gilt noch als unheilbar. Um einen Verlust an Sehkraft zu verhindern, ist eine Dauerbehandlung nötig, ich muß bis zu 126 Euro im Monat für Medikamente ausgeben. Und das bei einem Regelsatz von 351 Euro, in dem 40,22 Euro für Gesundheitspflege vorgesehen sind.

Welche Medikamente benötigen Sie regelmäßig?

Nichtverschreibungspflichitge Augentropfen und Salben

Sowohl die ARGE Hamburg , das Grundsicherungsamt als auch die Techniker Krankenkasse weigern sich, die Kosten zu übernehmen. Auch die Fahrtkosten zur Sicca- Sprechstunde in Erlangen nicht. Ohne Unterstützung von Dritten hätte ich nicht dorthin fahren können.

Mußten Sie wegen der Kosten für die Medikamente schon am Essen sparen

Ja, ich habe deshalb schon regelrecht gehungert. Leider war auch die »Tafel« für mich keine Alternative, weil es die nur in »sozialen Brennpunkten« gibt und da wohne ich nicht; dorthin müsste ich entweder schwarz fahren oder es wäre für mich kaum eine Kostenersparnis.
Meine Nachbarn haben die Polizei gerufen, als ich ihnen das erzählt habe.

Die Polizei?

Ja, die Polizei ist mitten in der Nacht angerückt, hat an meiner Tür geklingelt und wollte mich ins Krankenhaus einliefern. Das hätte mir aber nichts genutzt, denn so bald ich im Krankenhaus gewesen wäre, hätte die ARGE gleich wieder meinen Regelsatz gekürzt. Die Polizisten waren dann einigermaßen ratlos. Sie haben mir eine Karte dagelassen und meinten, ich solle anrufen, wenn ich noch einmal in die Lage käme, für meine Medikamente zu hungern. Dann würden sie mich zwangsweise in die Psychiatrie einweisen.

Was haben Sie daraufhin gesagt?

Ich habe mich natürlich dagegen verwahrt und gesagt, »ich bin kein Fall für die Psychiatrie, sondern der Staat entzieht sich seiner Fürsorgepflicht«. Ich habe versucht, ihnen zu erklären, daß ich finanziell gezwungen bin, mich zwischen Essen und Medikamenten zu entscheiden. ...................

Mit freundlichen Grüßen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 18. Februar 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Lange,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Mit Bedauern hören wir von Ihrer Erkrankung. Wir bitten aber gleichzeitig um Verständnis, dass wir uns zu Ihrem konkreten Fall nicht äußern können, zumal Sie auch eine Klage bei Gericht eingereicht haben.

Wir möchten Sie aber zugleich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zu den Regelleistungen hinweisen. Darin hat das Gericht bestimmt, dass in bestimmten Härtefällen Hartz IV-Empfänger einen besonderen Bedarf geltend machen können, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt ist. Das gilt nach den engen Kriterien des Bundesverfassungsgerichtes allerdings nur für „seltene“ Fälle, um einen „unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf“ zu decken, wenn das im Einzelfall für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich ist.

Ob die Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, können wir nicht beurteilen. Sie sollten sich dazu noch einmal an Ihre zuständige Grundsicherungsstelle wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung