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Abstimmungszeit beendet
Autor Rolf Zimmermann am 29. Januar 2014
8862 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Mütterrente

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

bekanntlich beträgt die Mütterrente für ab 1992 geborene Kinder 3 Rentenpunkte und für davor geborene Kinder 1 Rentenpunkt.

Diese ab 1992 geltende Regelung hatte wohl den Grund die Geburtenrate zu erhöhen - offensichtlich wurde dies nicht erreicht, denn die Zahlen gingen permanent zurück.

Die beabsichtigte Neuregelung sieht nun vor eine gewisse "Ungerechtigkeit" auszugleichen und wird für die Rentenkasse teuer.

Nachdem in den letzten Jahren mehrmals Änderungen zum Nachteil der Rentner getroffen wurden, ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb für die ab 1992 geborenen Kinder die Rentenpunkte nicht um 1 Punkt auf danach gleichfalls 2 Punkte gekürzt werden und damit auch eine Reduzierung der Kosten erreicht wird.

Dies insbesondere vor der Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit dieser Mütter noch gar nicht im Rentenalter sind und die Kürzung für sie noch nicht spürbar zum Tragen kommt.

Wurde diese Möglichkeit in den Beratungen geprüft/erörtert?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Zimmermann

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Wolfgang Mücke
    am 22. Februar 2014
    1.

    Die Rentenproblematik basiert auf der Demoskopie. Anstatt die Kosten denjenigen anzulasten, die für die schlechte Demoskopie verantwortlich sind, werden die Kosten gleichmäßig auf alle Rentner verteilt.

    Normalerweise müssten alle Väter und Mütter mehr Rente bekommen als Kinderlose, denn die Kinder dieser Väter und Mütter zahlen die Rente für die Rentnergeneration. Eigentlich müssten die Kosten für Kinder wie eine geldwerte Einzahlung in die Rentenversicherung gelten.

    Da sind 2 oder 3 Rentenpunkte bei weitem immer noch zu wenig.

    Zum Nachdenken: Als der Generationenvertrag noch familienintern abgewickelt wurde, mussten Kinderlose fürs Alter vorsorgen oder bis zum Lebensende arbeiten.

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