Sehr geehrter Frau Schneider,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ohne Kinder könnte es keinen Generationenvertrag in der Rente geben. Die jüngeren Generationen erwirtschaften die Alterssicherung der älteren. Deshalb muss die Zeit, die Mütter (oder Väter) für die Erziehung von Kindern aufbringen, auch besser für die Rente anerkannt werden.
Die Große Koalition hat sich vorgenommen, hier eine Gerechtigkeitslücke zu schließen: In Zukunft soll die Erziehungsleistung aller Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, in der Rente besser anerkannt werden als bisher. Das ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
1986 wurde die Anerkennung der Kindererziehungszeit als rentenrechtliche Zeit unter dem Schlagwort „Babyjahr“ eingeführt. Wer Kinder erzogen hat, erhielt seitdem einen Entgeltpunkt pro Jahr bei der Rente angerechnet. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, bekommen Mütter oder Väter drei Entgeltpunkte für Kindererziehung angerechnet.
Nun werden die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, um zwölf Monate ausgeweitet. Für jedes Kind, das vor dem 1. Januar 1992 geboren ist, gibt es einen Zuschlag von einem persönlichen Entgeltpunkt.
Das entsprechende Gesetz soll 1. Juli 2014 in Kraft treten. Es soll für alle heutigen und künftigen Rentnerinnen bzw. Rentner gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 08. Januar 2014
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am 11. Januar 2014
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