Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Martina Knappe am 28. August 2017
9097 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Nachteilsausgleich zur Schwerbehinderung

Sehr geerte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
Ich möchte Ihnen eine Frage stellen.
Meine zwei Kinder und ich wurden Opfer einer Straftat im Jahr 2006 im Straßenverkehr, welche sich während der Arbeitszeit meines Mannes im öffentlichen Dienst ereignete und er dadurch ums Leben kam. Seit dem bin ich voll erwerbsgemindert mit einem Schwerbehindertengrad von 50 auf unbestimmte Zeit.
Nach unzähligen Gutachten, welche extrem erniedrigend waren, wie z.B. eines mit dem forensischem Gutachter Dr. Lothar Staud aus Bad Vilbel, welcher mich vor Gericht als unglaubwürdig darstellte. Langen Therapien und alles im allen schwierigen Zeiten bin ich bis heute mit dem traumatischem Ereignis beschäftigt und werde es auch bis zum Lebensende sein.
Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente und Witwenrente. Bin auf Hilfe angewiesen. Ein Nachteilsausgleich für meine Schwerbhinderung steht mir bei der Berechnung der Rente laut Unfallkasse Hessen nicht zu.
Wo kann ich den beantragen? Und warum wird der Betrag zum JAV (Jahresarbeitsverdienst) auf ein Höchstbetrag gekürzt? Warum braucht eine Unfallkasse bisher 1Jahr und noch andauernd zur Einkommsprüfung wenn nachweislich kein zusätzliches Einkommen erziehlt wird.
Ich wünsche keinem der Opfer einer Straftrat wurde zusätzliche Erschwernisse bei der Bewältigung des Alltags.
Herzliche Grüße
Martina Knappe

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 06. Oktober 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Knappe,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wir entnehmen Ihrer Mail, dass Sie in einer schwierigen Lebenssituation sind, aber mit großer Kraft versuchen, die Probleme zu meistern. Gerne geben wir Ihnen Hinweise, wohin Sie sich wenden können und erklären Ihnen, wozu der Nachteilsausgleich dient. Allerdings bitten wir um Verständnis, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine Einzelfälle prüfen und bewerten kann.

Die Unfallkassen prüfen, inwieweit die Erwerbsfähigkeit eines Unfallopfers gemindert ist. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit drückt aus, in welchem Umfang die Betroffenen Fähigkeiten verloren haben, um aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit Anspruch auf eine Versichertenrente.

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder dem Grad der Behinderung des Rechts der behinderten Menschen. Während die Minderung der Erwerbsfähigkeit sich ausschließlich auf die Beeinträchtigung im Erwerbsleben bezieht, drückt der Grad der Behinderung aus, inwieweit die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft insgesamt beeinträchtigt ist. Abhängig von Art und Grad der Behinderung erhalten behinderte Menschen Nachteilsausgleiche. Das können Steuererleichterungen sein, mehr Urlaubstage oder der Parkausweis für einen Behindertenparkplatz.

Sie können sich bei einem Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben (Integrationsamt) erkundigen, welchen Nachteilsausgleich es für Ihre Schwerbehinderung gibt. Die Integrationsämter sind in den einzelnen Bundesländern auf kommunaler oder staatlicher Ebene organisiert. Das Integrationsamt Hessen hat diese Internet-Adresse:
https://www.integrationsamt-hessen.de/

Das Integrationsamt ist auch ein Ansprechpartner, um Ihre Schwierigkeiten mit der Unfallkasse zu klären. Zudem können Sie sich an die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen wenden:
https://innen.hessen.de/ueber-uns/maren-mueller-erichsen.
Auch in vielen Städten und Kommunen gibt es Behindertenbeauftragte.

Wir wünschen Ihnen viel Kraft und hoffen, dass Sie bei Ihren Anliegen kompetente Unterstützung finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung