Sehr geehrte Frau Knappe,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wir entnehmen Ihrer Mail, dass Sie in einer schwierigen Lebenssituation sind, aber mit großer Kraft versuchen, die Probleme zu meistern. Gerne geben wir Ihnen Hinweise, wohin Sie sich wenden können und erklären Ihnen, wozu der Nachteilsausgleich dient. Allerdings bitten wir um Verständnis, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine Einzelfälle prüfen und bewerten kann.
Die Unfallkassen prüfen, inwieweit die Erwerbsfähigkeit eines Unfallopfers gemindert ist. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit drückt aus, in welchem Umfang die Betroffenen Fähigkeiten verloren haben, um aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit Anspruch auf eine Versichertenrente.
Die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder dem Grad der Behinderung des Rechts der behinderten Menschen. Während die Minderung der Erwerbsfähigkeit sich ausschließlich auf die Beeinträchtigung im Erwerbsleben bezieht, drückt der Grad der Behinderung aus, inwieweit die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft insgesamt beeinträchtigt ist. Abhängig von Art und Grad der Behinderung erhalten behinderte Menschen Nachteilsausgleiche. Das können Steuererleichterungen sein, mehr Urlaubstage oder der Parkausweis für einen Behindertenparkplatz.
Sie können sich bei einem Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben (Integrationsamt) erkundigen, welchen Nachteilsausgleich es für Ihre Schwerbehinderung gibt. Die Integrationsämter sind in den einzelnen Bundesländern auf kommunaler oder staatlicher Ebene organisiert. Das Integrationsamt Hessen hat diese Internet-Adresse:
https://www.integrationsamt-hessen.de/
Das Integrationsamt ist auch ein Ansprechpartner, um Ihre Schwierigkeiten mit der Unfallkasse zu klären. Zudem können Sie sich an die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen wenden:
https://innen.hessen.de/ueber-uns/maren-mueller-erichsen.
Auch in vielen Städten und Kommunen gibt es Behindertenbeauftragte.
Wir wünschen Ihnen viel Kraft und hoffen, dass Sie bei Ihren Anliegen kompetente Unterstützung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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